alle Urteile, veröffentlicht am 28.04.2022
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 21.04.2022
- 10 LC 247/20 -
Universitätsprofessor verliert Ruhegehalt im sog. Göttinger Organspendeskandal
VG Göttingen erkennt Ruhegehalt wegen schwerem Dienstvergehen ab
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass einem früheren verbeamteten Professor und Chefarzt der Göttinger Universitätsmedizin das Ruhegehalt aberkannt wird.
Der Beklagte war bis zu einem von der Klägerin im Juli 2012 ausgesprochenen Amtsführungsverbot als Leiter der Abteilung für Gastroenterologie und Endokrinologie im Zentrum für Innere Medizin der Universitätsmedizin Göttingen tätig. Die Klägerin machte im Disziplinarklageverfahren geltend, dass dieser eine der zentralen Figuren des sog. Göttinger Organspendeskandals und für diverse Manipulationen von Blutwerten verantwortlich gewesen sei. Eine weitere Beschäftigung des Beklagten, der während des Gerichtsverfahrens in den Ruhestand trat, habe daher aufgrund eines endgültig eingetretenen Vertrauensverlusts nicht mehr zumutbar erfolgen können.... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 29.09.2021
- 1 2 O 68 / 2 1 -
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen
LG Coburg erkennt Anspruch auf Freigabe einer Internet-Domain an, gibt Unterlassungsklage statt
Die Klage vor dem Landgericht Coburg (LG) auf Freigabe einer Internet-Domain und auf Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos hatte Erfolg. Eine Geldentschädigung steht der Klägerin dafür jedoch nicht zu.
Obwohl die Klägerin und der Beklagte bereits seit dem Jahr 2014 geschieden sind, ist ihr Verhältnis weiterhin nachhaltig zerrüttet. So betrieb der Beklagte eine Internetseite unter dem Vor - und Nachnamen der Klägerin und veröffentlichte dort Inhalte über diese. Hierbei entstand der Eindruck, die Klägerin selbst habe das veranlasst. Der Beklagte hatte die Klägerin auch als "vollkommen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.02.2022
- 2 K 1052/19 -
Keine Übernahme als Berufssoldat wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1
Fehlende Einsatz- und Verwendungsfähigkeit als Kampfmittelabwehrfeldwebel bzw. Feuerwerker
Die Übernahme eines Kampfmittelabwehrfeldwebels bzw. Feuerwerkers als Berufssoldat kommt nicht in Betracht, wenn eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 vorliegt. In diesem Fall liegt keine Einsatz- und Verwendungsfähigkeit vor. Dies hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 beantragte ein im Saarland stationierter Soldat auf Zeit die Übernahme als Berufssoldat. Der Soldat verfügte über eine Ausbildung zur Kampfmittelbeseitigung und war als Feuerwerker eingesetzt. Der Übernahmeantrag wurde abgelehnt, weil bei dem Soldaten im Jahr 2014 eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert wurde.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2022
- 19 A 2172/20 -
Einbürgerung: Analphabetismus kein Grund für Nichtteilnahme an Deutschkurs
Analphabetismus ist keine Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 10 Abs. 6 StAG
Analphabetismus stellt keine Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 10 Abs. 6 StAG dar und rechtfertigt daher nicht die Weigerung einen Deutschkurs zu besuchen. Eine Einbürgerung kommt dann wegen der fehlenden Sprachkenntnisse nicht in Betracht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in Nordrhein-Westfalen die Einbürgerung einer Frau wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt. Die Frau erhob dagegen Klage. Sie gab an, Analphabetin zu sein. Sie sei daher nicht in der Lage einen Deutschkurs zu besuchen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage ab, weil sie nicht über die nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 und 7 StAG erforderlichen Kenntnisse... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2022
- 1 BvR 1619/17 -
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Zahlreiche Vorschriften müssen bis Juli 2023 geändert werden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) verstoßen.
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz wurde 2016 neugefasst und dabei grundlegend neu strukturiert. Es unterscheidet zwischen allgemeinen Befugnissen der Informationsverarbeitung in Art. 5 BayVSG, der speziellen Befugnis zur Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln in Art. 8 BayVSG und besonderen nachrichtendienstlichen Mitteln, die in Art. 9 bis Art. 19a BayVSG... Lesen Sie mehr