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alle Urteile, veröffentlicht am 12.01.2023

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.11.2022
- VG 37 K 517/20 -

"American Bully" ist gefährlicher Hund

VG Berlin lehnt Klage ab

Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Eigentümer einer Hündin, deren Rasse im Impfbuch des Tieres mit "American Bully" angegeben wird. Nach der Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des Hundegesetzes (GefHuVO) gelten u.a. American Staffordshire-Terrier und Hunde aus Kreuzungen von dieser oder anderen Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden als gefährlich. Mit dieser Einstufung gehen erhöhte Anforderungen an die Haltung des Tieres einher.Nachdem das Veterinäramt Spandau von der Existenz des Tieres erfahren hatte, gab es dem Kläger auf, entweder seine Hündin als gefährlichen Hund im Sinne des HundeG anzuzeigen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2022
- 202 C 105/22 -

Kein eigenmächtiger Austausch der analogen mit digitaler Klingelanlage

Mieter kann Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen

Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig eine analoge Klingelanlage durch eine digitale Anlage auszutauschen. Dem Mieter steht insofern ein Anspruch auf Wiederherstellung einer vollständigen und funktionstüchtigen Klingelanlage zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 ließ ein Vermieter die analoge Klingelanlage eines Miethauses in Berlin durch eine digitale Anlage ersetzen. Fortan musste die Klingelanlage durch ein Smartphone, Computer oder Festnetztelefon bedient werden. Ein Mieter war damit nicht einverstanden und klagte schließlich auf Einbau der analogen Klingelanlage.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.11.2022
- 7 K 1537/22.TR -

Unzulässiges Bürgerbegehren gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Begründung des Begehrens auf den Unter­schriften­listen genügen nicht den gesetzlichen Mindest­anforderungen

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass das gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Züsch gerichtete Bürgerbegehren unzulässig ist.

Die Ortsgemeinde Züsch finanzierte den Ausbau von Verkehrsanlagen bislang über die Erhebung einmaliger Beiträge. In der Sitzung am 14. Oktober 2021 fasste der Ortsgemeinderat den Beschluss, rückwirkend zum 1. Januar 2020 wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen einzuführen. Hiergegen richtete sich das im Februar 2022 schriftlich eingereichte Bürgerbegehren. Im April... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.11.2022
- 1 BvR 1623/17 -

Verfassungs­beschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters ergangene Entscheidung wegen Erledigung erfolglos

Verfassungs­beschwerde unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte. An der angegriffenen Entscheidung hatte ein mehrjährig an das Landessozialgericht abgeordneter Richter mitgewirkt. Die Beschwerdeführerin sah sich aufgrund dessen in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt.

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren. Sie machte vor den Sozialgerichten einen Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente geltend. Die von der erstinstanzlich unterlegenen Beschwerdeführerin im Berufungsrechtszug beantragte Prozesskostenhilfe wurde mangels Erfolgsaussichten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2022
- 11 U 89/21 -

Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch losgerissenen Hund

Schmerzensgeld von 7.000 Euro angemessen

Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € angesichts der erlittenen sachverständig bestätigten Beeinträchtigungen. Der Verlust an Lebensqualität durch die nicht mehr bestehende Möglichkeit, Motorrad- und sportlich Fahrrad zu fahren, ist damit angemessen ausgeglichen.

Der Kläger befuhr links neben seiner Lebensgefährtin nachmittags den Rad- und Fußweg am Main zwischen Frankfurt am Main und Hanau mit dem Fahrrad. Der Beklagte befand sich mit seiner Hündin oberhalb dieses Weges, als dieser sich losriss und von rechts auf den Rad- und Fußweg rannte. Der Kläger stürzte und verletzte sich am rechten Arm und der rechten Hand. Er begehrt nunmehr Schmerzensgeld... Lesen Sie mehr