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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2013
- 5 B 10/13 -
Zeitliche und räumliche Begrenzung der NPD-Kundgebung auf dem Stadtmarkt gerechtfertigt
Vollständiges Verbot der Versammlung würde rechtswidrig gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verstoßen
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass die NPD eine von ihr angekündigte Kundgebung auf dem Stadtmarkt in Wolfenbüttel mit dem Thema "Wir wollen nicht Zahlmeister Europas sein - Raus aus dem Euro" nur mit einer Gesamtdauer von einer Stunde und nur auf der Südost-Seite des Platzes durchführen darf. Das vollständige Verbot der Versammlung verstößt gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und ist rechtswidrig.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vertreter der
Stadt untersagt NPD-Veranstaltung
Die Stadt Wolfenbüttel untersagte die Veranstaltung mit Bescheid vom 4. Januar 2013. Sie begründete dies u.a. damit, dass mit Konfrontationen zwischen Gegnern und Befürwortern der Veranstaltung gerechnet werden müsse. Darüber hinaus stehe ein Verbotsantrag gegen die
Drohende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Demonstration nicht ersichtlich
Gegen das vollständige Verbot der Veranstaltung durch die Stadt hat die
Auch NPD steht Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu
Als Partei, die nicht verboten sei, stehe der
Beschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit erforderlich
Allerdings sei nach den von der Stadt Wolfenbüttel geltend gemachten Gründen eine
Verlegung der Veranstaltung nicht angemessen
Eine Verlegung der Veranstaltung auf einen außerhalb des Stadtkerns gelegenen Ort wie den Schützenplatz hielt das Gericht für nicht angemessen, weil damit die vom Versammlungsrecht garantierte Öffentlichkeitswirkung nicht gegeben sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig/ra-online
- Versammlungsrecht (hier: NPD Kundgebung) kann während Mittagsgebet im Dom eingeschränkt werden
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2013
[Aktenzeichen: 5 B 8/13]) - VG Neustadt: "Pfalztreffen 2012" der NPD darf stattfinden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: 5 L 892/12.NW]) - Zeitliche und räumliche Begrenzung der NPD-Versammlung auf Braunschweiger Burgplatz wegen Mittagsgebet im angrenzenden Dom zulässig
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.08.2012
[Aktenzeichen: 5 B 164/12])
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Dokument-Nr. 14970
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