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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2009
- 11 K 1310/08.F(V) -
VG Frankfurt am Main: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig
Bloßer Besitz von rundfunktauglichen Geräten lässt nicht automatisch auf tatsächliche Nutzung schließen
Ein im häuslichen Arbeitszimmer befindlicher PC, der Rundfunkprogramme über das Internet wiedergeben kann, jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Der Kläger wendet sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen
Kläger hält Rundfunkgebührenpflicht für nicht begründet
Mit Gebührenbescheid vom 1. März 2008 zog der Hessische Rundfunk, der Beklagte, den Kläger zur Zahlung von
Allein der Besitz von rundfunktauglichen Geräten für Rundfunkgebührenpflicht nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Kläger für gewerblich genutzte internetfähige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2009
Quelle: ra-online, VG Frankfurt am Main
- Hessischer VGH: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen Zweit-PC
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010
[Aktenzeichen: 10 A 2910/09]) - BVerwG: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC als Zweitgerät
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11])
- VG Berlin: Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich dienstlicher Verwendung
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2008
[Aktenzeichen: VG 27 A 245.08]) - Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte PCs
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 02.07.2009
[Aktenzeichen: 14 A 243/08])
- OVG Nordrhein-Westfalen trifft Grundsatzurteil: PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09]) - Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
(Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 24.03.2009
[Aktenzeichen: RO 3 K 08.1829])
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Dokument-Nr. 8650
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