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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 07.11.2006
- 6 E 1359/06 u.a. -
Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis darf verboten werden
Keine Ausnutzung ausländischer Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Befugnis der Fahrerlaubnisbehörden bestätigt, nach Erteilung einer Fahrerlaubnis durch einen Mitgliedstaat der EU an deutsche Staatsbürger in Fällen missbräuchlicher Umgehung deutscher Vorschriften für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis deren Fahreignung zu überprüfen und ggf. die Ausnutzung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu unterbinden.
Zu Grunde lagen den Entscheidungen überwiegend Fälle, in denen den Betroffenen in der Vergangenheit die deutsche
Hintergrund dieser Fälle ist die mangelnde Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts in der Europäischen Union. Einige Länder verlangen bei der (Neu)Erteilung der
Der Europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten aufgrund einer einschlägigen Richtlinie der EG grundsätzlich die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte
Ob diese Rechtsprechung auch auf den Fall übertragbar ist, dass zwar zunächst die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 07.11.2006
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Dokument-Nr. 3303
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