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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 17.12.2019
- 15 A 7795/16 -
Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Fahrschülerinnen bestätigt
Fahrlehrer kann Vielzahl von Einzelvorwürfen nicht insgesamt entkräften
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Fahrschülerinnen bestätigt. Eine entsprechende Klage des Fahrlehrers gegen den Entzug der Erlaubnis wurde abgewiesen, da der Kläger eine Vielzahl von Einzelvorwürfen nicht insgesamt entkräften konnte.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die beklagte Region Hannover den Entzug der
Fahrlehrer fehlt zur Ausübung des Fahrlehrerberufs erforderliche Zuverlässigkeit
Seine hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Hannover sah zumindest einen Teil der erhobenen Vorwürfe als zutreffend an, da der Kläger die entsprechenden Vorgänge nicht substantiiert bestritten, sondern lediglich zu relativieren versucht bzw. einen Vorsatz abgestritten habe. Selbst wenn aber das Verhalten des Klägers, wie er selbst behaupte, nicht zielgerichtet eine sexualisierte Intention gehabt haben sollte, fehle ihm die für die Ausübung des Fahrlehrerberufs erforderliche Zuverlässigkeit. Denn es komme insoweit maßgeblich darauf an, wie sein Verhalten auf die davon betroffenen Fahrschülerinnen gewirkt habe. Diese hätten im Verwaltungsverfahren als Zeuginnen übereinstimmend angegeben, sich von dem Verhalten des Fahrlehrers belästigt bzw. bedrängt gefühlt und sein Verhalten in sexualisierter Hinsicht als übergriffig empfunden zu haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28265
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