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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.11.2013
- 1 K 639/13.KO -
Soldat erhält nach Tornadounfall höheres Ruhegehalt
Landebahn hätte aufgrund der Wetterverhältnisse nicht benutzt werden dürfen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Pilot eines Kampflugzeuges, der sich bei einer außer Kontrolle geratenen Landung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen schwer verletzt und dadurch dienstunfähig wird, Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls steuerte am 23. März 2009 gegen 21.00 Uhr ein Kampfflugzeug des Waffensystems Tornado. Nachdem er viermal vergeblich versucht hatte, auf dem Flughafen Cochem-Büchel zu landen, geriet das Flugzeug beim fünften Versuch auf der Landebahn außer Kontrolle, überschlug sich und wurde zerstört. Bei dem Unfall betätigte der Kläger den Schleudersitz und zog sich hierdurch Stauchungen und Brüche der Wirbelsäule, des rechten Oberschenkelknochens und im linken Kniegelenk zu. Zudem erlitt er eine psychische Belastungsreaktion. Die Unfallfolgen führten zur
Pilot hat nach versorgungsrechtlichen Regelungen Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt
Die daraufhin erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Erfolg. Der
Pilot trägt keine Verantwortung für Fehleinschätzungen und Informationsdefizite bei Landung
Fehleinschätzungen und Informationsdefizite, für die der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17299
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