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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.05.2015
- 20 K 5427/13 -
Platzverweis für Journalisten bei Demonstration wegen befürchteter Behinderung der Polizeiarbeit zulässig
Tätigkeit eines Pressevertreters kann kein Vorrang vor Funktionsfähigkeit der Polizei eingeräumt werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber einem Journalisten ausgesprochener Platzverweis wegen zu befürchtender Störungen polizeilicher Amtshandlungen rechtmäßig war.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer
Weitergabe polizeilicher Informationen an Demonstranten hätte zu erheblicher Behinderung bei Räumung der Gleise führen können
Das Verwaltungsgericht Köln erachtete diese polizeiliche Maßnahme als rechtmäßig. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg: Presse hat kein Zutrittsrecht zum Aufenthaltsort der Flüchtlinge
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2014
[Aktenzeichen: OVG 6 S 30.14]) - Stuttgart 21: Kein Anspruch auf Akkreditierung als "eingebundener" Journalist bei Polizeiaktionen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.01.2012
[Aktenzeichen: 1 K 111/12]) - Notrufaufzeichnungen müssen nicht an die Presse herausgegeben werden
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.09.2012
[Aktenzeichen: 13 L 1121/12])
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Dokument-Nr. 21008
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