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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.11.2015
- 7 K 1382/14 -
Conterganstiftung muss im Einzelfall Kosten für Anschaffung eines Boxspringbettes erstatten
"Spezifischer Bedarf" im Conterganstiftungsgesetz ist nicht auf streng medizinische Bedarfe beschränkt
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Conterganstiftung dazu verpflichtet, einer thalidomidgeschädigten Frau die Kosten für die Anschaffung eines Boxspringbettes in Höhe von rund 5.100 Euro zu erstatten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Rückenschmerzen und Verspannungen, die ihre Ursache in erheblichen Belastungen der Wirbelsäule, des gesamten Rückens und der Hüften haben, verordnete der Hausarzt der thalidomidgeschädigten Klägerin ein Boxspringbett mit Motor. Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung die Übernahme der Kosten abgelehnt hatte, machte die Klägerin gegenüber der Conterganstiftung die
Klägerin hat Anspruch auf Kostenerstattung
Das Verwaltungsgericht Köln bejahte den Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Leistungen der Conterganstiftung an durch Contergan schwerstgeschädigte Menschen müssen nicht erhöht werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.06.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 1.14]) - SG Aachen: Kein Anspruch auf Kostenübernahme von Zahnimplantaten für Contergan-Geschädigte
(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 01.02.2011
[Aktenzeichen: S 13 KR 235/10])
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Dokument-Nr. 21851
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