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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.05.2018
- 1 K 1113/17.NW -
Anordnung einer erneuten Fahrprüfung nach langjährigem Verlust der Fahrerlaubnis für Lkw ist rechtens
Erworbene Fahrpraxis auf Privatgelände mit landwirtschaftlichen Maschinen nicht mit Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr vergleichbar
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einem langjährigen Verlust der Fahrerlaubnis für Lkw bis 7,5 t (heute Fahrerlaubnisklasse C1) eine erneute Fahrprüfung verlangen kann.
Im hier vorliegenden Fall wurde dem Kläger im Jahre 1998 wegen einer
Fahrerlaubnisbehörde verlangt erneut theoretische und praktische Führerscheinprüfung
Ein Jahr später beantragte er, ihm auch die heutige Klasse C1 wieder zu erteilen. Hierfür verlangte die
Kläger verweigert Ablegen einer Fahrprüfung
Dagegen setzte der Kläger sich zunächst in einem Widerspruchsverfahren und sodann mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zur Wehr. Er trug vor, er besitze die notwendige Fahrpraxis für Lkw
VG verweist auf langjährigen Führerscheinverlust
Das Verwaltungsgericht Neustadt folgt in seinem Urteil der Auffassung der
Bestandschutz der Fahrerlaubnis Klasse 3 wegen Führerscheinentzug erloschen
Ein Bestandsschutz der bis 1998 inne gehabten alten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis kann nach Sperre nur bei Nachweis der Fahreignung erteilt werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.02.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.13]) - Entziehung der Fahrerlaubnis: Kein automatischer Miterwerb des Lkw-Führerscheins bei Wiedererteilung der PKW-Fahrerlaubnis
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2011
[Aktenzeichen: 11 CE 11.359])
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Dokument-Nr. 26091
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