Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 02.09.2008
- 7 B 2323/08 -
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnis kosten
Zweifel an der Kraftfahreignung
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat das Rechtsschutzbegehren eines Mannes abgelehnt, dem nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Bei dem Mann war bei einer Kontrolle durch die Polizei eine Blutalkoholkonzentration von 2,05 ‰ festgestellt worden. Der Landkreis legte dem Antragsteller daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung vorzulegen. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller seinen Alkoholkonsum nicht mehr kontrollieren könne, so dass zu erwarten sei, er werde künftig ein Kraftfahrzeug unter
Keine Kraftfahreignung
Den hiergegen gerichteten Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg ab. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Landkreises, dass dem Antragsteller die Kraftfahreignung abzusprechen sei. Das Führen eines Fahrrads unter
Gericht verweist auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Umstand, dass der Antragsteller die Trunkenheitsfahrt mit einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Oldenburg vom 09.09.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6651
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6651
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.