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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 10.10.2017
- 3 B 70/17 -
Polizeibeamter und AfD-Vorstandsmitglied darf Dienstgeschäfte vorläufig weiterführen
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesetzt
Ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wurde auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD) vorläufig ausgesetzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Osnabrück bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall wandte sich der stellvertretende Bundesschatzmeisters der
VG: Maßnahme der Polizeidirektion unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es an zwingenden dienstlichen Gründen für ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ ra-online
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Dokument-Nr. 24965
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