Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.07.2009
- 4 K 2711/08 -
VG Stuttgart: Lebenspartner haben Anspruch auf Witwengeld
Keine Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung
Personen, die mit einem Beamten (oder einer Beamtin) desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, haben nach dem Tod des Beamten wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Witwergeld. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Der Kläger lebte ab Dezember 2001 mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Beamten im Januar 2005 lehnte es der Dienstherr des verstorbenen Beamten ab, dessen hinterbliebenen Lebenspartner
Gericht beruft sich auf Antidiskriminierungsrichtlinie
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergibt sich der Anspruch aus der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG der Europäischen Gemeinschaft (vom 27.11.2000). Der Einzelne kann sich auf das Gebot der Richtlinie in Art. 2 Abs. 1 berufen, wonach es keine unmittelbare oder mittelbare
Fürsorge- und Einstandsgemeinschaft laut Lebenspartnerschaftsgesetz ist mit Ehe gleichzusetzen
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Beschränkung auf verwitwete, d.h. ursprünglich verheiratete
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 03.08.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8247
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8247
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.