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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 16.01.2013
- 1 L 1740/12.TR -
Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall rechtmäßig
Verwaltungsgericht Trier bestätigt ordnungspolizeiliche Verfügung der Verbandgemeinde Konz und erklärt diese für sofort vollziehbar
Die ordnungspolizeiliche Verfügung der Verbandsgemeinde Konz, mit der diese die Einstufung eines Hundes als gefährlichen Hund i.S.d. LHundG (Landesgesetz über gefährliche Hunde) vorgenommen, einen Anlein- und Maulkorbzwang sowie eine Kennzeichnungspflicht durch Chip für diesen Hund und die Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundebesitzers angeordnet hat, ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
In dem zugrunde liegenden Streitfall ereignete sich am 29. Oktober 2012 ein Beißunfall in Wasserliesch, bei dem der freilaufende Hund des Antragstellers einen anderen Hund, der an der Leine ausgeführt wurde, unvermittelt angriff und sich in ihm verbiss. Der Antragsteller vermochte seinen Hund nur mit Mühe und großer Kraftanstrengung von dem angegriffenen Hund, der noch am selben Abend in einer Tierklinik aufgrund seiner Verletzungen verstorben ist, zu trennen. Daraufhin ordnete die für den Vorfall zuständige Verbandsgemeinde Konz die o.g., für sofort vollziehbar erklärten Maßnahmen an.
Einstufung als bissiger Hund sowie Anordnung weiterer Maßnahmen gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Trier gab der Verbandsgemeinde Konz Recht. Der Hund des Antragstellers habe sich aufgrund des in den Akten dokumentierten Beißvorfalls als bissig i.S.d. LHundG erwiesen und stelle damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, was nicht nur die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Wenn ein Hund einen "Power-Walker" beißt, kann dies die Anordnung eines Leinen-und Maulkorbzwanges rechtfertigen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.11.2005
[Aktenzeichen: VG 11 A 724.05]) - Tierhalterhaftung: Hundehalter haftet auch für Hundebiss beim Tierarzt
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.06.2012
[Aktenzeichen: 20 U 38/11]) - AG München zur Bemessung von Schmerzensgeld nach Hundebiss
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2011
[Aktenzeichen: 261 C 32374/10])
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Dokument-Nr. 15083
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