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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017
- 10 S 1716/15 -
Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Alkoholfahrt entfällt nicht bei Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis
Bloße Erneuerung eines Führerscheins taugt nicht als Beleg für Wiedererlangung der Fahreignung
Die Pflicht, nach einer Alkoholfahrt und der Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, das belegt, dass der Autofahrer inzwischen zwischen Alkoholkonsum und Autofahren hinreichend trennen kann, entfällt nicht durch die Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Deutscher, der sich seit 1992 überwiegend in
Klage und Berufung erfolglos
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe folgte dieser Rechtsauffassung und wies die Klage ab. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers zurück. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass unionsrechtlich ein von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 24556
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