wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Äquivalenzprinzip“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 26.10.2023
- 11 A 339/23 -

Pauschale Jahresgebühr für das Abstellen von E-Scooter rechtswidrig

Pauschale Festsetzung der Jahresgebühr unabhängig von der Nutzungsdauer verstößt gegen das Äquivalenzprinzip

Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sonder­nutzungs­gebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden.

Die Firma TIER hatte unter dem 27.07.2022 für die Zeit bis zum 31.12.2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung, die die Festsetzung einer Jahresgebühr unabhängig von der Dauer der Nutzung vorgibt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.Die Berufung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.06.2023
- 3 U 148/22 -

Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam

Befristung der Gültigkeitsdauer stellt unangemessene Benachteiligung dar

Das Oberlandesgericht Köln hat im Streit um die Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung, wonach "Mobile Briefmarken" mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, u.a. entschieden, dass die entsprechende Befristung Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist.

Der Kläger ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 28 weiterer verbraucherpolitischer Verbände in Deutschland. Die Beklagte bietet Beförderungsleistungen für Briefe und Pakete an. Für Briefe und Postkarten offeriert sie Verbrauchern als Nachweis für die Zahlung des Beförderungsentgelts eine sogenannte Mobile Briefmarke, auch "Portocode" genannt. Kauf und Zahlung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.05.2023
- 11 B 96/23 -

Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig

Sonder­nutzungs­gebühr darf der Höhe nach nicht identisch mit der Gebühr für eine fünfmonatige Nutzung sein

Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sonder­nutzungs­gebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.

Die Firma TIER hatte unter dem 27. Juli 2022 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung,... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2022
- 2 S 808/22 -

Normen­kontroll­antrag gegen Bewohner­parkgebühren­satzung auch im Hauptsacheverfahren erfolglos

Erhöhung der Bewohner­parkgebühren in Freiburg rechtmäßig

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat den Normen­kontroll­antrag eines Freiburger Bürgers, der Mitglied des Gemeinderats ist, gegen die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung von Bewohner­parkgebühren (Bewohner­parkgebühren­satzung) vom 14. Dezember 2021 abgewiesen.

Mit dieser Satzung wurde die Gebühr für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen von vormals 30,-- EUR jährlich auf eine Gebühr angehoben, die sich gestaffelt nach der Länge der Fahrzeuge auf 240,- EUR bzw. 360,- EUR oder 480,- EUR im Jahr beläuft. Die Satzung sieht darüber hinaus Gebührenermäßigungen und -befreiungen für Schwerbehinderte sowie für Personen vor, die Sozialleistungen beziehen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.04.2011
- 29 U 4761/10 -

Gültigkeitsdauer von erworbenen Gutscheinen darf nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 12 Monate beschränkt werden

Verwendete AGB-Klausel verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

Gutscheine, die im Internet erworben werden, können in ihrer Gültigkeit nicht durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt werden, da eine derartige Regelung den Käufer unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Die Beklagte im vorliegenden Fall verkaufte über ihre Internetseite Erlebnisgeschenkgutscheine für etwa 800 Erlebnisse, unter anderem Fallschirmsprünge, Hubschrauberflüge, Segeltouren, Tanzkurse, Heißluftballonfahrten und Bungeesprünge sowie Gutscheine für Hotelübernachtungen. Der Kläger war ein Verbraucherschutzverein, der eine von der Beklagten verwendete AGB-Klausel beanstandete,... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 09.04.2010
- 1 A 180/09 -

Feuerwehreinsatz: Bei überflutetem Keller dürfen nur angemessene Kosten abgerechnet werden

Kosten für Feuerwehreinsatz trägt derjenige der Leistung angefordert hat

Die Gebühren für den Feuerwehreinsatz in überfluteten Kellern müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der Einsatzkräfte stehen. Sofern die Satzung bestimmt, dass der "Antragsteller" die Einsatzkosten trägt, muss derjenige zahlen, der die Feuerwehr angefordert hat - also nicht automatisch der Vermieter oder Eigentümer des Hauses. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Feuerwehreinsatz im Oktober 2009 in einem Wohngebäude in Peine. Im Heizungskeller stand das Wasser über 10 cm hoch, weil das Ausgleichsgefäß der Brunnenpumpe gerissen war. Die Mieterin rief die Feuerwehr. Diese rückte mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) und 6 Einsatzkräften sowie einem Mannschaftstransportwagen (MTW) und 8 Einsatzkräften... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2010
- 9 LA 205/08 -

Zur Frage, wann Straßenreinigungsgebühren wegen schlechter Straßenreinigung gemindert werden können

Gebührenminderung wegen schlechter Straßenreinigung - Parkende Autos stören Reinigungsmaßnahmen

Wenn Kommunen öffentliche Straßen nur unvollständig säubern, dürfen Anlieger deshalb nicht gleich die Straßenreinigungsgebühren mindern. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückeigentümer aus Hannover gerichtlich klären lassen, ob es Anlieger hinnehmen müssen, dass die Straßen wegen parkender Autos in bestimmen Teilbereichen nicht gereinigt werden oder ob in solchen Fällen ein erhöhter Reinigungsaufwand seitens der Gemeinde (etwa eine teilweise Reinigung von Hand) zu gefordert werden dürfe. Er behauptete, die... Lesen Sie mehr