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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Neukölln“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.06.2023
- 10 C 121/22 -

Kurzfristiges Abstellen von Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur rechtfertigt keine Kündigung

Unwirksamkeit der fristlosen und ordentlichen Kündigung

Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im August 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin häufig für eine kurze Zeit eine Mülltüte vor ihrer Wohnungstür abstellte, um diese später zum Müllplatz zu verbringen. Zudem stellte eine Freundin von ihr bei Besuchen ihren Kinderwagen vor der Wohnungstür ab. Da die Mieterin sich weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhoben die Vermieter Räumungsklage.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied gegen die Vermieter. Diesen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 22.07.2021
- 14 C 75/20 -

Keine Mietminderung wegen undichter und klirrender Holz-Kastendoppelfenster in Altbauwohnung

Mietmangel bei Eindringen von Feuchtigkeit durch z.B. Schlagregen oder erheblicher Beeinträchtigung durch Zugluft

Undichte und klirrende Holz-Kastendoppelfenster in einer Altbauwohnung begründen grundsätzlich kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB. Ein Mietmangel kann aber angenommen werden, wenn Feuchtigkeit zum Beispiel bei Starkregen eindringt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft besteht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin beanspruchten seit dem Jahr 2017 unter anderem deshalb eine Mietminderung, weil die Holz-Kastendoppelfenster undicht, zugig und nicht mehr ausreichend im Holzrahmen befestigt gewesen seien, so dass die Fenster geklirrt hätten. Zudem soll bei niedrigen Außentemperaturen der Wärmeverlust und die Zugigkeit... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -

Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieter­feindlichen Parolen

Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten

Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieter­feindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 14.11.2017
- 18 C 182/17 -

Keine Instandhaltungs- und Instand­setzungs­pflicht des Vermieters für eine lediglich zur Nutzung überlassene Einbauküche

Pflicht zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen

Ist eine Einbauküche nach dem Mietvertrag lediglich zur Nutzung überlassen, so trifft dem Vermieter keine Instandhaltungs- und Instand­setzungs­pflicht. Er ist vielmehr zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung gegen ihre Vermieterin auf Reparatur eines defekten Kühlschranks und einer defekten Geschirrspülmaschine. Die Vermieterin lehnte eine Reparatur ab und verwies zur Begründung auf den Mietvertrag, wonach die Einbauküche lediglich zur Nutzung überlassen wurde und eine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nicht besteht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 08.03.2017
- 16 C 395/16 -

Für Bettwanzenbefall nach längerer Mietdauer haftet der Mieter

Mieter muss Schadensersatz wegen Kosten eines Kammerjägers leisten

Tritt nach längerer Mietdauer ein Bettwanzenbefall auf, so liegt eine Verletzung von mietvertraglichen Pflichten vor. Dafür haftet der Mieter. Dem Vermieter steht daher gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beauftragung eines Kammerjägers zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste die Vermieterin einer Wohnung einen Kammerjäger rufen, da die Wohnung des Mieters von Bettwanzen befallen war. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von 339,32 EUR verlangte die Vermieterin von ihrem Mieter ersetzt. Da sich dieser weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.03.2017
- 6 C 54/16 -

Kosten der regelmäßigen Graffitibeseitigung als sonstige Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar

Vereinbarung einer zusätzlichen Kostenart durch schlüssiges Verhalten

Die Kosten einer regelmäßigen Graffitibeseitigung sind als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV) umlegbar, wenn lediglich die Fassade vom Graffiti gereinigt wird, ohne die Substanz der Fassade zu erneuern. Durch die unwidersprochene Zahlung der Beseitigungskosten über mehrere Jahre hinweg, kann eine weitere Kostenart durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Wohnungsmieter die Kosten für die regelmäßige Graffitibeseitigung anteilig zu tragen hatten. Die Vermieterin legte die Kosten seit dem Jahr 2011 auf die Mieter um.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe die Kosten für die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.12.2016
- 10 C 391/16 -

Austausch eines Plattenherds durch Herd mit Cerankochfeld stellt duldungspflichtige Bagatell­modernisierung dar

Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung

Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, den Austausch eines Plattenherds durch einen Herd mit Cerankochfeld zu dulden. Eine solche Maßnahme führt zu einer Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung und stellt damit eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB dar. Zudem handelt es sich um eine Bagatell­modernisierung im Sinne von § 555 c Abs. 4 BGB, so dass die formalen Anforderungen an einer Modernisierungs­ankündigung nach § 555 c BGB nicht gelten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2016 gegen den von der Vermieterin beabsichtigten Austausch des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld. Seine Vermieterin sah sich aufgrund der Weigerung gezwungen, Klage zu erheben.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Beschluss vom 19.07.2016
- 8 C 241/16 -

Vorherige Zustimmung des Mieters zur Modernisierung rechtfertigt im Eilfall Durchsetzung des Duldungsanspruchs mittels einstweiliger Verfügung

Eilbedürftigkeit aufgrund fehlender Wasserversorgung einiger Wohnungen

Beginnt ein Vermieter mit Mo­dernisierungs­arbeiten und weigert sich ein Mieter daraufhin, Handwerker in seine Wohnung zu lassen, kann der Vermieter mittels einer einstweiligen Verfügung eine Duldungspflicht des Mieters durchsetzen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter zuvor den Arbeiten zugestimmt hat und eine Eilbedürftigkeit für die Arbeiten besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit weigerte sich ein Mieter nach Beginn von Strangsanierungsarbeiten Handwerker in seine Wohnung zu lassen. Die Vermieterin beantragte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Duldung der Arbeiten. Sie führte an, dass der Mieter vor Beginn der Arbeiten der Modernisierung vorbehaltlos zugestimmt habe. Zudem seien sämtliche Wohnungen in... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 08.09.2016
- 11 C 414/15 -

Verstoß gegen Berliner Mietpreisbremse: Mieter steht Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete zu

Berliner Mietpreisbremse ist wirksam

Liegt die Netto-Kaltmiete einer Wohnung im Bereich einer Mietpreisbremse um mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so liegt ein Verstoß gegen § 556 d Abs. 1 BGB vor. Der Verstoß gegen die Mietpreisbreme begründet einen Anspruch des Mieters auf Rückforderung der zu viel gezahlten Miete. Die Berliner Mietpreisbremse ist zudem wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss eines Mietvertrags über eine ca. 73,35 qm großen Wohnung in Berlin im Juli 2015 erklärte ein Mieter seinen Vermietern, dass er die Netto-Kaltmiete in Höhe von 725 Euro für zu hoch hält. Seiner Meinung nach sei die Miete unzulässig hoch, da sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteige und somit gegen die Mietpreisbremse... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 07.06.2016
- 11 C 314/15 -

Stilllegung eines Müllschluckers rechtfertigt keine Modernisierungs­miet­erhöhung

Schließung einer Müllabwurfanlage stellt Vertragsänderung und nicht Modernisierung dar

Schließt ein Vermieter den Müllschlucker, so handelt es sich dabei um eine Änderung der Vermieterpflichten und nicht um eine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB. Eine Modernisierungs­miet­erhöhung nach § 559 BGB ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin ließ den Müllschlucker eines Wohnhauses schließen und erweiterte stattdessen den Müllplatz und errichtete Recyclingsammelstellen. Sie wertet diese Maßnahmen als Modernisierung und verlangte dementsprechend eine Mieterhöhung. Eine Mieterin hielt dies für unzulässig und erhob Klage.Das... Lesen Sie mehr