die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Charlottenburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016
- 227 C 76/16 -
Kein Vorrecht für Nutzer eines Elektroautos
Kein Anspruch auf kostenlosem Parken auf Privatstraße ohne Ladevorgang
Der Nutzer eines Elektrofahrzeugs genießt kein Vorrecht, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung gegen das Abschleppunternehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger ein gemietetes Elektrofahrzeug am 2. Mai 2015 gegen 15 Uhr in einem Straßenabschnitt in Berlin, der zur Privatstraße umgewidmet worden und entsprechend als solche ausgeschildert war, abgestellt. In dem Straßenabschnitt hatte die Eigentümerin ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" anbringen lassen; darunter war ein weiteres Schild mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" befestigt. Eine der beiden Ladestationen war bereits durch ein Fahrzeug belegt, das sich im Aufladevorgang befand; bei der zweiten - freien -... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 28.06.2013
- 213 C 497/12 -
Möglichkeit des Fernsehempfangs über rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss stellt Wohnwert erhöhendes Merkmal dar
Auf Möglichkeit der Internet- und Telefonnutzung ohne zusätzlichen Vertrag kommt es nicht an
Verfügt eine Wohnung über einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss und können darüber ohne weitere Kosten oder vertraglicher Bindung Fernsehprogramme empfangen werden, so stellt dies ein Wohnwert erhöhendes Merkmal dar. Nicht notwendig ist, dass über den Anschluss das Internet und das Telefon genutzt werden können, ohne ein zusätzlichen Vertrag mit einem Dritten abschließen zu müssen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 verlangte der Vermieter einer Wohnung von den Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. In diesem Zusammenhang ging er davon aus, dass der bestehende rückkanalfähige Breitbandkabelanschluss ein Wohnwert erhöhendes Merkmal darstellt, da über den Anschluss ohne weitere Kosten Fernsehprogramme empfangen werden konnten und zudem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 20.03.2013
- 213 C 371/12 -
Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien zu Betriebskostenabrechnung aufgrund unvollständiger Unterlagen bei Einsichtstermin
Mieter muss Kopierkosten von 0,25 EUR pro Seite tragen
Legt ein Vermieter beim Termin zur Einsicht der Belegunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung nur unvollständig Unterlagen vor, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zu. Der Mieter hat jedoch Kopierkosten in Höhe von 0,25 EUR pro Seite zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung bemängelte mehrere Kostenpunkte in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010. Er begab sich daher mit seinem Rechtsanwalt zur Überprüfung der die Abrechnung zugrunde liegenden Belege in die Geschäftsräume seiner Hausverwaltung. Dort erhielt er jedoch nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme. Der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 23.03.2015
- 237 C 285/14 -
Kein Anspruch auf Maklerprovision bei Recht zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung
Einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags vor Erklärung der Anfechtung unerheblich
Der Anspruch auf die Maklerprovision ist ausgeschlossen, wenn der Mieter berechtigt ist, den Mietvertrag wegen einer arglistigen Täuschung des Vermieters anzufechten. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob der Mietvertrag vor Erklärung der Anfechtung bereits einvernehmlich aufgehoben wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter Vermittlung eines Maklers kam es im September 2013 zu einem Mietvertragsabschluss über eine Wohnung. Weil die Mieterin vor Abschluss des Mietvertrags von der Vermieterin nicht auf den erheblichen Schimmelbefall in der Wohnung hingewiesen wurde, erklärte sie die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Zu diesem Zeitpunkt war der Mietvertrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 11.05.2015
- 235 C 133/13 -
Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt
Fehlerhafte Extremwertbereinigung lässt relevante vergleichbare Mieten in maßgeblichem Mietspiegelfeld unberücksichtigt
Das Amtsgericht Charlottenburg hat entschieden, dass die von den Erstellern des Berliner Mietspiegels 2013 vorgenommene Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgt ist und dem Mietspiegel daher keine gesetzliche Vermutungswirkung gemäß § 558 d Abs. 3 BGB zukommen kann.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin auf Zustimmung der Mieter zu einem Mieterhöhungsverlangen von monatlich 853,21 EUR auf 946,99 EUR netto kalt (bei einer Größe von 131,71 m² entsprechend 7,19 EUR pro Quadratmeter).Das Amtsgericht Charlottenburg hab der Klage statt. Nach durchgeführter Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2015
- 216 C 461/14 -
Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" rechtfertigt nicht zwingend fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Vorliegen von geringfügigen Beleidigungen im Zusammenhang mit berechtigten Beschwerden
Beleidigt ein Mieter die Mitarbeiter seines Vermieters im Zusammenhang mit berechtigten Beschwerden in einem Faxschreiben als "faul" und auf Facebook als "talentfreie Abrissbirne", so rechtfertigt dies weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung wiederholt über von einer Gartenanlage ausgehenden Lärm. Da die Vermieterin auf ihre Beschwerden nicht reagierte, bezeichneten die Mieter den Objektbetreuer in einem Faxschreiben an die Vermieterin als "faul". Zudem bezeichneten die Mieter eine Mitarbeiterin der Vermieterin nach einem Telefonat, in dem die Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.03.2014
- 234 C 273/12 -
Streit über Mieterhöhung: Über repräsentativen Eingang im Vorderhaus erreichbare Wohnung im Seitenflügel ist als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen
Repräsentativer Eingangsbereich bei Marmortreppenstufen, Sisalbelag, aufwendigem Stuck, Kronleuchter, Parkett sowie Bleiverglasung
Ist der Eingangsbereich im Vorderhaus mit Marmortreppenstufen, Sisalbelag, aufwendigem Stuck, Kronleuchter, Parkett sowie Bleiverglasung ausgestattet, so ist er als repräsentativ zu werten. Ist eine Wohnung im Seitenflügel über den repräsentativen Eingangsbereich im Vorderhaus erreichbar, so liegt ein wohnwerterhöhendes Merkmal vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit zwischen den Mietvertragsparteien, ob der Eingangsbereich im Vorderhaus als wohnwerterhöhend zu werten sei. Der Eingangsbereich verfügte über Marmortreppenstufen, Sisalbelag, aufwendigem Stuck, einen Kronleuchter, Parkett sowie Bleiverglasung im Treppenhaus. Die Mieterin meinte, dass der Eingangsbereich im Vorderhaus nicht als wohnwerterhöhend... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 13.06.2012
- 221 C 95/11 -
Jeden Abend 4-5 Mücken im Hotelzimmer und aus der Klimaanlage heraustropfendes Wasser sind keine Reisemängel
Mücken in geringer Zahl und heraustropfendes Wasser sind zu vernachlässigende Unannehmlichkeit
Baulärm in einer Hotelanlage auf Bali und Unrat am vor dem Hotel gelegenen Strand stellen einen Reisemangel dar und berechtigen zur Minderung des Reisepreises. Dagegen stellt es keinen Reisemangel dar, wenn ein Urlauber allabendlich 4-5 Mücken in seinem Hotelzimmer findet und Wasser aus der Klimaanlage heraustropft. Dies entschied das Amtsgericht Charlottenburg.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Urlauber einen Reiseveranstalter bei dem er eine zweiwöchige Reise für 1.116 Euro in ein Hotel auf Bali gebucht hatte. Als Verpflegung hatte der Reisende Frühstück gebucht. In der Reisebeschreibung war sein Zimmer mit "Deluxe" angegeben.In dem Hotel fühlte sich der Urlauber ganz und gar nicht wohl. Er bemängelte eine Reihe... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.10.2013
- 202 C 180/13 -
Kein Recht zur Mietminderung bei erkennbar vorhersehbaren Bauarbeiten auf Nachbargrundstück
Keine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit der Wohnung
Ist zum Mietvertragsbeginn erkennbar, dass auf dem benachbarten Grundstück zukünftig Bauarbeiten stattfinden können, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus, sobald es zu Baumaßnahmen kommt. Ein Mieter muss mit zukünftigen Bauarbeiten rechnen, wenn nur eine Teilfläche des Grundstücks mit einem alten Gebäude bebaut ist und sich auf dem Rest des Grundstücks ein Parkplatz und Bäume befinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ab März 2012 ihre Miete, da es aufgrund der auf dem gegenüberliegenden Grundstück stattfindenden Bauarbeiten zu einer massiven Lärmbelästigung kam. Auf dem etwa 10-15 m von der Mietwohnung entfernten Nachbargrundstück wurde ein Wohn- und Geschäftshaus neu errichtet. Zum Mietvertragsbeginn war das Grundstück nur teilweise... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.01.1983
- 8 C 638/82 -
Zulässigkeit von Mieterplakaten mit Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" aufgrund unklarer Rechtslage
Annahme der Zulässigkeit von Transparenten aufgrund unklarer Rechtslage nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied im Jahr 1983, dass das Aufhängen von zwei Transparenten an dem Balkon mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" zulässig ist, da zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage zum Aufhängen von Plakaten mit einer politischen Meinungsäußerung ungeklärt war und die Mieter daher von der Zulässigkeit solcher Plakate ausgehen durften.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 1981 an ihrem Balkon zuerst ein Transparent mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und später ein Spruchband mit dem Text "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" an. Die Vermieter hielten dies für unzulässig und verlangten jeweils mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Beseitigung der Plakate. Nachfolgend... Lesen Sie mehr