die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lichtenberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2016
- 2 C 202/16 -
Mietpreisbremse: Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt
Verstoß gegen zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Eine Vermieterin wurde nach den Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden. Damit liegt - soweit ersichtlich - erstmals ein Berliner Urteil vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht.
Im hier zugrundeliegenden Rechtsstreit hatten die Parteien am 16. Oktober 2015 einen Mietvertrag über die Vermietung einer 73,95 m² großen, in Berlin-Lichtenberg gelegenen Wohnung abgeschlossen. Danach betrug die von den Mietern zu zahlende Miete 562,02 EUR; dies entspricht einem Mietzins von 7,60 EUR netto kalt pro Quadratmeter. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wandten sich die Mieter an die Vermieterin und beanstandeten, dass die zu zahlende Miete im Hinblick auf die seit 1. Juni 2015 in Berlin geltende Mietenbegrenzungsverordnung um 32,47 EUR monatlich zu hoch sei. Da die Vermieterin sich nicht auf eine Verringerung der Miete einließ, erhoben die Mieter nachfolgend Klage... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 02.02.2016
- 20 C 450/15 -
Mieterhöhungsverlangen: Keine Wohnwerterhöhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der Küche
Beheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich
Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom 24.01.2008
- 10 C 156/07 -
Am Hauseingang angebrachte Kameraattrappen verletzen aufgrund entstehenden Überwachungsdrucks allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mieter
Fehlende Eignung von Attrappen zur Identifizierung oder Abschreckung von randalierenden Mietern
Bringt ein Vermieter am Hauseingang Kameraattrappen an, weil es zu Vorfällen mit einem Mieter kam, so wird dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Mieter verletzt. Die Installation der Attrappen ist auch nicht gerechtfertigt, da sie nicht geeignet sind, randalierende Mieter zu identifizieren. Ist den Mietern zudem die fehlende Funktionsfähigkeit der Überwachungsanlage bekannt, kann sie nicht abschreckend wirken. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es im November 2006 durch einen Mieter zu Beschädigungen von Baumaterial kam, das im Hof eines Mietshauses gelagert war, installierten die Vermieter am Hauseingang zwei Kameraattrappen. Davon wurden die Mieter des Hauses in Kenntnis gesetzt. Einer der Mieter war mit der Überwachungsmaßnahme aber nicht einverstanden und klagte auf... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 21.11.2013
- 17 C 42/13 -
Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Vorliegen eines Zahlungsverzugs über Zeitraum vom mindestens einen Monat
Mietrückstand muss zudem monatliche Miete übersteigen
Ein Vermieter kann nur dann eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen aussprechen, wenn die Rückstände erheblich sind. Voraussetzung ist daher, dass die Mietrückstände den Betrag einer monatlichen Miete übersteigen und der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Den Mietern einer Wohnung wurde im November 2013 wegen Mietrückständen ordentlich gekündigt. Hintergrund der Rückstände waren ständige nicht vollständig gezahlte Mieten. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 25.03.2014
- 6 C 425/13 -
Nächtliche massive Lärmbelästigung der Nachbarn begründet fristlose Kündigung des Mieters wegen Störung des Hausfriedens
Hohe Anzahl der Lärmstörungen sowie Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung trotz krankheitsbedingten Verhaltens
Verursacht ein Mieter nachts massiv Lärm, so begründet die darin liegende Störung des Hausfriedens eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhalten des Mieters krankheitsbedingt ist, wenn die Lärmstörungen häufig auftreten sowie eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer alkoholkranken Mieterin wurde im Oktober 2013 fristlos gekündigt, da sie wiederholt in der Nacht betrunken im Haus herumirrte, bei den Nachbarn klingelte und sonst so viel Lärm verursachte, dass fast wöchentlich die Feuerwehr oder die Polizei gerufen werden musste. Zudem verunreinigte sie den Hausflur mit Kot und Urin. Des Weiteren... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 15.10.2009
- 103 C 138/09 -
Großflächige Graffitis im Treppenhaus berechtigen zu einer Mietminderung von 5 %
Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung der Graffitis
Wird das Treppenhaus eines Wohnhauses mit großflächigen Graffitis beschmiert, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 5 % zu mindern. Zudem ist der Vermieter verpflichtet die Farbschmierereien zu entfernen. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerte sich die Mieterin einer Wohnung im April 2007 über Farbschmierereien im Treppenhaus. Die großflächigen Graffitis befanden sich an den Wänden, Decken, Treppen sowie an den Geländern. Die Vermieterin weigerte sich jedoch die Graffitis zu beseitigen, so dass die Mieterin Klage erhob.Das Amtsgericht Lichtenberg entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Vergleich vom 31.08.2012
- 14 C 58/12 -
Kind erhält 70 Euro Schmerzensgeld für schmerzhaftes Ohrlochstechen
Prozess über Ohrlochstechen bei minderjährigem Kind endet mit Vergleich
Vor dem Amtsgericht Lichtenberg in Berlin ist der Schmerzensgeldprozess wegen Ohrlochstechens mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die beklagte Betreiberin des Tattoostudios hat im Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einer Zahlung von 70 Euro zugestimmt. Damit ist der Zivilprozess beendet.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein minderjähriges Kind, vertreten durch seine Eltern, von der Betreiberin eines Tattoo-Studios Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 70 Euro verlangt, außerdem Ersatz von Anwaltskosten. Das Kind hatte seine Forderung darauf gestützt, es habe bei einem missglückten Stechen von Ohrlöchern im Tattoo-Studio Schmerzen erlitten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 23.05.2011
- 105 C 394/10 -
Auflistung haushaltsnaher Dienstleistungen muss kostenlos erfolgen
Verwalter darf kein zusätzliches Entgelt erheben
Fordert der Mieter eine Auflistung für haushaltsnahe Dienstleistungen vom Verwalter des Vermieters, so kann dieser für die Erstellung dieser Auflistung kein zusätzliches Entgelt erheben. Verwaltungskosten kann ein Verwalter nur für Leistungen erheben, zu denen er laut Verwaltervertrag nicht verpflichtet ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.
Die Erstellung einer Aufgliederung der Kosten der steuerlich relevanten haushaltsnahen Dienstleistungen müsse nach Auffassung des Amtsgerichts Lichtenberg als Teil der Betriebskostenabrechnung unentgeltlich erfolgen. Es handele sich bei dem durch die Aufgliederung entstehenden Mehraufwand nicht um umlagefähige Verwaltungskosten und könne damit nicht den Betriebskosten zugerechnet werden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 09.06.2011
- 111 C 319/09 -
Vermieter muss Wohnungstüren für nachträgliches Verlegen von Teppichboden nicht kürzen
Fehlender Abstand zwischen Tür und Fußboden stellt keinen Mietmangel dar
Es stellt keinen Mietmangel dar, wenn Mieter in ihrer Wohnung Teppichboden nicht verlegen können, weil der Abstand zwischen Tür und Fußboden zu gering ist. Daher haben Mieter gegenüber dem Vermieter auch keinen Anspruch auf Kürzung der Wohnungstüren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.
Streitpunkt des zugrunde liegenden Falls war die Forderung der Mieter an ihre Vermieterin auf Vergrößerung des Luftspalts zwischen Wohnungstüren und vorhandenem Linoleumboden, damit das nachträgliche Auslegen von Teppichboden möglich würde. Die Vermieterin lehnte dies ab, bot aber an, die Mieter könnten die Türblätter auf eigene Kosten kürzen, sofern sie diese bei Auszug in den ursprünglichen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2006
- 12 C 215/06 -
Sportstudio: Vorzeitige Kündigung eines Fitnessvertrages wegen Krankheit muss mit aussagekräftigem Attest erfolgen
Zur Zumutbarkeit hinsichtlich der Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Vertragsende
Wer einen Fitnessvertrag wegen Krankheit vorzeitig kündigen möchte, muss konkrete Angaben zu den gesundheitlichen Gründen für die Kündigung machen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau im Oktober 2004 eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis begann am 1. November 2004 und war zunächst für eine Dauer von 18 Monaten geschlossen worden.Am 2. November 2005 kündigte die Frau ihre Mitgliedschaft in dem Sportstudio wegen Krankheit. Sie legte dafür ein ärztliches Attest... Lesen Sie mehr