die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Angaben über Vermögensverhältnisse“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2019
- 6 S 1/19 -
Falsche Mieterselbstauskunft über Vermögensverhältnisse rechtfertigt fristlose Kündigung trotz fehlender Mietrückstände
Wohnungsmieter verschwieg Schulden
Verschweigt ein Wohnungsmieter zu Mietbeginn Schulden und gibt damit eine falsche Mieterselbstauskunft über die Vermögensverhältnisse ab, kann ihm trotz dessen, dass keine Mietrückstände vorliegen, gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung Ende 2018 vor einem niedersächsischen Amtsgericht gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Hintergrund dessen war, dass über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Mieter aber zu Mietbeginn in der Mieterselbstauskunft über seine Vermögensverhältnisse angegeben hatte, keine Schulden zu haben. Der Vermieter nahm dies zum Anlass das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.Das Landgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.08.1987
- 33 C 627/87-29 -
Mietzins in Höhe von 75 % des Nettoeinkommens begründet Aufklärungspflicht des Mieters
Fehlende Aufklärung rechtfertigt Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung
Beträgt die Miete 75 % des Nettoeinkommens, so muss der Mieter den Vermieter darüber aufklären. Tut er dies nicht, kann der Vermieter wegen arglistiger Täuschung den Mietvertrag anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Vermieterin berechtigt war wegen der fehlenden Aufklärung des Mieters über sein geringes Einkommen den Mietvertrag anzufechten. Der Mieter hatte die Vermieterin nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass er 75 % seines Nettoeinkommens für die Miete aufbringen musste und er insofern auf Sozialhilfe angewiesen war.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wolfsburg, Urteil vom 09.08.2000
- 22 C 498/99 -
Vermieter darf Auskunft über Bonität eines zukünftigen Mieters verlangen
Falsche Angaben berechtigen den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages
Beantwortet ein potentieller Mieter die Frage zu seiner Bonität nicht richtig, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfsburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Parteien schlossen einen Vorvertrag, nach dem ein Mietvertrag über eine noch zu bezeichnende Wohnung abgeschlossen werden sollte. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen fragte der Vermieter, warum die Mieterin so schnell eine neue Wohnung bräuchte. Darauf gab sie als Grund die Trennung von ihrem Ehemann an. Der tatsächliche Grund bestand... Lesen Sie mehr
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Landgericht Gießen, Beschluss vom 23.03.2001
- 1 S 590/00 -
Verschweigen von Vermögensverhältnissen rechtfertigt die Anfechtung des Mietvertrages
Mieter hat arglistig getäuscht
Verschweigt ein Mieter seine desolaten Vermögensverhältnisse bei Vertragsschluss, so ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages aufgrund arglistiger Täuschung berechtigt. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Kläger Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Wohnraummietvertrages über eine 120 m² große Wohnung mit einem Mietzins von 1130 DM. Die Beklagten beriefen sich auf eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung. Der Kläger verschwieg, dass er die eidesstattliche Versicherung abgebeben hatte, Arbeitslosengeld in Höhe von 992,20... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gießen, Urteil vom 23.10.2000
- 48-M C 228/00 -
Arglistige Täuschung durch Unterlassen: Von Sozialleistungen abhängiger Mietinteressent muss dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen auch ohne besondere Nachfrage mitteilen
Mietinteressenten haben hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation eine Aufklärungspflicht / Mieter verschwieg Bezug von Sozialleistungen / Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Nicht nur durch Tun, auch durch Unterlassen kann der Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllt sein. So muss ein Mietinteressent darlegen, wie sich seine finanzielle Situation darstellt. Dazu gehört nicht nur die Angabe über mögliche Schulden, sondern auch die Darlegung des Arbeitsverhältnisses oder die Information über den Bezug von Sozialleistungen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall verlangte Schadensersatz für die nicht erfolgte Herausgabe einer Mietwohnung, für die er zuvor einen Mietvertrag unterzeichnet hatte. Der Vermieter hatte den Vertrag angefochten, da er sich hinsichtlich der Angaben des Mietinteressenten über dessen wirtschaftliche Situation getäuscht sah.Der Kläger und seine Lebenspartnerin wollten eine... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2005
- L 1 AL 84/03 -
Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen und bei Antragstellung auf Leistungen der Arbeitsverwaltung anzugeben
Auch ein sog. verdecktes Treuhandkonto ist ein reines Privatkonto. Derjenige, der mit einem solchen Konto den Rechtsschein erweckt, er sei Inhaber des dazu gehörigen Vermögens, muss sich hieran auch im Rahmen der bei einzelnen Leistungen erforderlichen Bedürftigkeitsprüfung durch die Arbeitsagentur für Arbeit festhalten lassen. Gibt er dieses Vermögen bei der Frage nach seinen finanziellen... Lesen Sie mehr