die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitszeitreduzierung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.10.2024
- 1 K 140/24.MZ -
Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der Arbeitszeit
Elternzeit darf nicht zum Verlust der Arbeitsassistenz führen
Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz müssen vom Integrationsamt auch dann übernommen werden, wenn die Schwerbehinderte bei einem bestehenden Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden während der Elternzeit nur 10 Stunden wöchentlich arbeitet. Der aufgrund von Elternzeit ruhende Teil des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der gesetzlichen Mindestbeschäftigung von 15 Stunden mitgezählt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Klägerin ist schwerbehindert. Nach dem mit ihrem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag hat sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu erbringen. Der Kostenträger übernahm in der Vergangenheit die der Klägerin durch die Inanspruchnahme einer notwendigen Arbeitsassistenz entstandenen Kosten.Nach der Geburt ihres Kindes nahm die Klägerin Elternzeit in Anspruch. Während dieser Zeit arbeitete sie in reduziertem Umfang von 10 Wochenstunden an ihrem bisherigen Arbeitsplatz; eine Änderung der vertraglichen Arbeitszeit erfolgte nicht. Die Klägerin beantragte bei dem Integrationsamt die Übernahme der Kosten der von ihr in... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2014
- 15 TaBV 100/13 -
Kündigung des Betriebsrats wegen gewerkschaftlicher Seminartätigkeit unzulässig
Betriebsratsmitglied darf bei entsprechender Arbeitszeitregelung auch tageweise einer Seminartätigkeit nachgehen
Ein Betriebsratsmitglied, das seine Arbeitszeit auf 31 Wochenstunden reduziert und sich nach einer Arbeitszeitregelung verpflichtet hat, täglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit für Betriebsratstätigkeit anwesend zu sein, kann diese wöchentlich jeweils um 7,5 Stunden über eine 31-Stunden-Woche hinausgehende Arbeitszeit auch tageweise für eine Seminartätigkeit nutzen, ohne einen Arbeitszeitverstoß zu begehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Streitfalls, die ein Krankenhaus betreibt, begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds und dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat. Das Mitglied blieb an mehreren Tagen dem Krankenhaus fern und hielt als Referent für eine Gewerkschaft Seminare ab. Anders als bisher gewährte... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.04.2013
- C-335/11 und C-337/11 -
Krankheit mit psychischen Einschränkungen kann einer Behinderung gleichzustellen sein
EuGH zur möglichen Diskriminierung aufgrund von Behinderungen bei Entlassung mit verkürzter Kündigungsfrist
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder psychische Einschränkung mit sich bringt, kann einer Behinderung gleichzustellen sein. Die Verkürzung der Arbeitszeit kann als eine Vorkehrungsmaßnahme angesehen werden, die ein Arbeitgeber ergreifen muss, damit Menschen mit Behinderung arbeiten können. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf* schafft einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung u. a. wegen einer Behinderung. Diese Richtlinie wurde mit den dänischen Rechtsvorschriften über das Verbot der Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt umgesetzt. Außerdem sieht das dänische Arbeitsrecht vor, dass ein Arbeitsgeber den Arbeitsvertrag... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2013
- 9 AZR 461/11 -
BAG zum Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Arbeitnehmer kann während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen
Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich die Arbeitsvertragsparteien innerhalb von vier Wochen einigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG). Nach § 15 Abs. 6 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2006 bei der Beklagten in Vollzeit beschäftigt. Sie brachte am 5. Juni 2008 ein Kind zur Welt und nahm zunächst für die Dauer von zwei Jahren bis zum 4. Juni 2010 Elternzeit in Anspruch. Am 3. Dezember 2008 vereinbarten die Parteien die Verringerung der Arbeitszeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Mai 2009 auf... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.11.2012
- C-229/11 und C-230/11 -
Kurzarbeit: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann entsprechend gekürzt werden
Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit entsprechend gekürzt werden. Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen, dass ein Unternehmen und sein Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren, wonach der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Das Unionsrecht* gewährt jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der bezahlte Mindestjahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.Das Arbeitsgericht Passau hat den Gerichtshof gefragt, ob das Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten – wie etwa einem von... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.08.2009
- IX R 3/09 -
Teilabfindung für Arbeitszeitreduzierung kann eine steuerbegünstigte Entschädigung sein
Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung - Abfindung nicht voll zu versteuern
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegen (Klarstellung der Rechtsprechung). Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Münchener Richter entschieden in einem Fall, in dem die (klagende) Arbeitnehmerin auf die halbe Wochenstundenzahl ging und dafür von ihrer Arbeitgeberin 17.000 € erhielt. Finanzamt und Finanzgericht (FG) hatten eine steuerbegünstigte Entschädigung vor allem deshalb abgelehnt, weil das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden sei.Diese Argumentation ließ der BFH nicht... Lesen Sie mehr