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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufwandssteuer“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.09.2022
- 9 C 2.22, 9 C 3.22 und 9 C 4.32 -
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
Bei den Steuern handelt es sich um spezielle Bundessteuern und eine zusätzliche Steuer durch die Kommunen ist damit wegen der Gleichartigkeit ausgeschlossen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist.
Geklagt hatten jeweils Unternehmen, die auf dem Gebiet der Stadt Dortmund Wettbüros betrieben. Die Klägerinnen vermittelten die in den Wettbüros angebotenen Renn- und , eine Klägerin veranstaltete auch selbst Pferdewetten als Buchmacherin. Die beklagte Stadt Dortmund erhebt seit dem Jahr 2014 eine kommunale Wettbürosteuer als örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird der Aufwand für die Teilnahme an Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, bei denen es sich nach der Steuersatzung um Einrichtungen handelt, die wie im Fall der Klägerinnen neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse an Monitoren ermöglichen. Dabei soll die vom Betreiber des Wettbüros... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.12.2014
- 5 C 2008/13.N -
Erhebung einer Pferdesteuer rechtlich möglich
Steuersatz von 200 Euro pro Pferd und Jahr nicht zu beanstanden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Satzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf über die Erhebung einer Pferdesteuer rechtlich nicht zu beanstanden ist, da Kommunen grundsätzlich dazu berechtigt sind, eine sogenannte Aufwandsteuer zu erheben. Zudem legt die streitige Pferdesteuersatzung fest, dass Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden, von der Steuerpflicht ausgenommen sind.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf hatte am 13. Dezember 2012 eine "Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf" beschlossen. Nach dieser Satzung beträgt die Steuer pro Pferd im Jahr 200 Euro.Gegen diese kommunale Steuersatzung haben ein eingetragener Verein und neun natürliche Personen am 25. September... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.02.2013
- 8 K 1993/12 -
Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café, die nicht zum Spielen bereitgehalten werden
Fehlende Ermächtigungsgrundlage zur Heranziehung eines Internetcafé-Betreibers zur Vergnügungssteuer
Der Betreiber eines Internet-Cafés, in dem PCs ausschließlich zum Zwecke der Kommunikation und nicht zum Spielen bereitgehalten werden, darf nicht zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger betreibt in Stuttgart ein Internet-Café mit Callshop, in dem er im Februar 2012 acht PCs aufgestellt hatte. Für die Nutzung eines PCs zahlen seine Kunden pro Stunde zwei Euro. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzte mit Bescheid vom 29.02.2012 für Februar 2012 Vergnügungssteuern in Höhe von insgesamt 472 Euro fest... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2012
- 2 S 1010/12 -
Erhöhte Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten von 15 % auf 18 % der Nettokasse ist rechtmäßig
Keine Anzeichen für unwirtschaftliche Ausübung des Berufes aufgrund der Steuererhöhung
Der in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Freiburg vom 10. Mai 2011 bestimmte Steuersatz in Höhe von 18 % der elektronisch gezählten Nettokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Mit diesem Urteil wurden von neun Spielhallenbetreibern (Antragsteller) die Normenkontrollanträge - die betreffende Satzung der Stadt Freiburg (Antragsgegnerin) für ungültig zu erklären - abgelehnt.Die Antragsteller betreiben in Freiburg Spielhallen mit Gewinnspielautomaten. Die Stadt erhöhte den Steuersatz für diese Geräte in ihrer Vergnügungssteuersatzung ab Juli... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 21.09.2012
- 3 K 104/11 -
Finanzgericht Hamburg erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung von Spielgerätebetreibern
Unklarheit über Umsatzbesteuerung von Spielgeräten
Die Besteuerung von Spielgeräten ist seit Jahren Gegenstand einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren. Wiederholt ging es um die Rechtmäßigkeit von Spielgeräte- und ähnlichen Steuern, die von Städten und Gemeinden als kommunale Steuern in eigener Kompetenz von Spielhallenbetreibern erhoben werden – auch im Verhältnis zu den Spielbankabgaben, die von den Bundesländern geregelt und ausschließlich von staatlich konzessionierten Spielbanken erhoben werden. Für die bundeseinheitlich und seit Mai 2006 auch für die Umsätze mit Geldspielautomaten erhobene Umsatzsteuer legte das Finanzgericht Hamburg dem Gerichtshof der Europäischen Union einen ganzen Katalog von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betrieb im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern "Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" und wurde dort jeweils zu einer kommunalen Aufwandsteuer herangezogen. Für jedes Gerät erfasste sie monatlich den Bestand der Gerätekasse und errechnete auf dieser Grundlage Bruttoeinnahme... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2012
- BVerwG 9 CN 1.11 und BVerwG 9 CN 2.11 -
Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig
Bundesverwaltungsgericht erklärt Satzung über so genannte Kulturförderabgaben für unwirksam
Gemeinden dürfen Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Revisionsklägerinnen des zugrunde liegenden Falls betreiben Hotels in Trier und Bingen am Rhein. Beide Städte erheben nach ihren Satzungen eine sog. Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in ihrem Stadtgebiet. Die Normenkontrollanträge gegen die Satzungen sind bei dem Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Auf die Revisionen hat das Bundesverwaltungsgericht die... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2012
- BVerwG 9 C 10.11 und BVerwG 9 C 2.12 -
Jagdsteuerpflicht: Für Gemeinden verneint, für Jagdgenossenschaften bejaht
Jagdgenossenschaft betreibt bei selbstausgeübtem Jagdrecht steuerbaren Aufwand
Gemeinden können nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden, wohl aber Jagdgenossenschaften. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Jagdsteuer ist eine herkömmliche Aufwandsteuer. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erfassen Aufwandsteuern die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck kommt, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf (Konsum) über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2011
- 25 K 6960/10 und 25 K 8111/10 -
VG Düsseldorf: Städte dürfen Sex-Steuer erheben
Bei Sex-Steuer handelt es sich um rechtlich zulässige Aufwandsteuer
Eine Stadt ist berechtigt von gewerblichen Zimmervermietern und Clubs eine so genannte Sex-Steuer erheben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
Die Klagen der zugrunde liegenden Verhandlung betrafen die Steuererhebung auf "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben" sowie auf "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-Clubs etc." und erfassten Steuerbeträge zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Die Klagen wurden von gewerblichen Zimmervermietern aus Oberhausen... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.02.2010
- II R 5/08 -
BFH: Zweitwohnungsteuer gilt auch für Studentenwohnung in Berlin
Verfügungsbefugnis für Erstwohnung keine Voraussetzung für Zweitwohnsteuerpflicht
Inhaber einer Zweitwohnung sind auch dann zur Zahlung von Zweitwohnungsteuer verpflichtet, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Student an seinem Nebenwohnsitz in Berlin ein Zimmer in einem Studentenheim. An seinem Hauptwohnsitz stand dem Studenten sein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung zur Verfügung.Nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz gilt sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung der melderechtliche... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.05.2008
- 2 K 976/07.TR -
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
Keine Liebhaberei
Dient eine Hundehaltung ausschließlich gewerblichen Zwecken, darf keine örtliche Hundesteuer erhoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier auf die Klage einer Hundebesitzerin entschieden, die mit ihrer Hundezucht beim Finanzamt Daun gemeldet ist und die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung sieben Hunde hielt.
Als örtliche Aufwandssteuer dürfe die Hundesteuer nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen (Stichwort: Liebhaberei), führten die Richter aus.Ein Aufwand, der dafür erbracht werde, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen, dürfe hingegen nicht besteuert werden.... Lesen Sie mehr
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