die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausbildungsunterhalt“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2018
- 11 UF 159/18 -
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Ausbildungsgang Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium setzt erkennbare Absicht des Studiums zum Zeitpunkt der Berufsausbildung voraus
Keine Vergleichbarkeit mit Ausbildungsgang Abitur-Berufsausbildung-Studium
Bei dem Ausbildungsgang Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium besteht für das Studium nur dann ein Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt, wenn bereits zu Beginn der Berufsausbildung erkennbar das Studium angestrebt werden sollte. Es liegt keine Vergleichbarkeit mit dem Ausbildungsgang Abitur-Berufsausbildung-Studium vor. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 2017 ging es um die Frage, ob die volljährige Tochter gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für ein Studium der Sozialen Arbeit zusteht. Das Kind hatte zuvor die Mittlere Reife und eine Berufsausbildung als Erzieherin abgeschlossen. Das Amtsgericht Bad Mergentheim verneinte den Ausbildungsunterhaltsanspruch. Nunmehr hatte das Oberlandesgericht Stuttgart die Frage zu entscheiden.Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Eltern seien nicht gemäß §§ 1601, 1610 Abs.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 13.07.2018
- 6 F 74/18 -
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Freiwilligen Sozialen Jahr nach Abschluss des achtjährigen Gymnasiums
Ausbildungsunterhalt auch während Orientierungsphase
Einem volljährigen Kind steht auch während des Freiwilligen Sozialen Jahrs ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zu. Dies gilt zumindest dann, wenn es zuvor ein achtjähriges Gymnasium durchlaufen hat. Das Freiwillige Soziale Jahr gehört zur Orientierungsphase, in der Ausbildungsunterhalt zugesprochen wird. Dies hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Vater einer volljährigen Tochter im Jahr 2018 auf Auskunft über seine Vermögensverhältnisse in Anspruch genommen. Die Tochter, die im Haushalt der Mutter lebte und das achtjährige Gymnasium abgeschlossen hatte, wollte Kindesunterhalt für das nach der Schule sich anschließende Freiwillige Soziale Jahr. Sie strebte nach dem FSJ einen sozialen Beruf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2018
- 10 UF 101/17 -
Kindesunterhalt während Studiums: Kind kann zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen ablehnenden BAföG-Bescheid verpflichtet sein
Fehlende Rechtsmitteleinlegung kann zur Anrechnung fiktiver BAföG-Leistungen führen
Zwar kann ein volljähriges Kind während des Studiums weiterhin ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zu stehen. Jedoch sind BAföG-Leistungen als Einkommen des Kindes anzusehen. Daraus ergibt sich die Pflicht, gegen einen ablehnenden BAföG-Bescheid Rechtsmittel einzulegen, wenn dies der unterhaltspflichtige Elternteil will. Kommt das Kind dieser Pflicht nicht nach, kann ihm fiktive BAföG-Leistungen angerechnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall führte der Vater eines volljährigen Sohnes im Jahr 2016 vor dem Amtsgericht Bernau bei Berlin ein Verfahren zur Abänderung seiner Unterhaltspflicht. Der Sohn studierte in Berlin. Es kam in dem Verfahren unter anderem darauf an, ob dem Sohn fiktive BAföG-Leistungen angerechnet werden müssen. Der Sohn erhielt zwar einen ablehnenden Bescheid. Der Vater bemängelte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.11.2016
- 13 UF 109/16 -
Kein Ausbildungsunterhalt für volljähriges Kind wegen Besuchs einer Bibelschule
Studium an Bethel School of Supernationel Ministry ist nicht berufsvorbereitend
Besucht ein volljähriges Kind eine Bibelschule, so besteht dafür kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn das Studium an der Schule nicht der Vorbereitung eines Berufs dient. Dies ist etwa bei der Bethel School of Supernational Ministry der Fall. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein volljähriger Sohn nach dem Erwerb des Abiturs für ein Studium an der Bethel School of Supernational Ministry in den USA ab September 2015 Ausbildungsunterhalt von seinem Vater. Der Sohn behauptete, er könne nach dem Abschluss des Studiums als Pfarrer in einer freikirchlichen Gemeinde tätig sein. Der Vater hielt dies für unzutreffend und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2017
- 10 WF 19/16 -
Volljähriges Kind kann aufgrund besonderer familiärer Umstände Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für vierte Ausbildung haben
Erhöhte Finanzierungspflicht der Eltern bei schwierigen häuslichen Verhältnissen
Einem volljährigen Kind kann ausnahmsweise ein Anspruch auf Kindesunterhalt für eine vierte Ausbildung zu stehen, wenn die vorherigen Ausbildungen aufgrund besonderer familiärer Umstände erfolglos waren. Es besteht insofern bei schwierigen häuslichen Verhältnissen, die sich negativ auf die Entwicklung und die Ausbildung des Kindes auswirken, eine erhöhte Finanzierungspflicht der Eltern. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein volljähriges Kind beanspruchte von seinem Vater monatlichen Unterhalt aufgrund einer im September 2016 begonnen Ausbildung zum Sozialpädagogen. Der Vater war damit jedoch nicht einverstanden und verwies darauf, dass sein Sohn bereits drei Ausbildung begonnen und jeweils abgebrochen hatte. Tatsächlich hatte der Sohn nach dem Realschulabschluss... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2011
- XII ZR 127/09 -
BGH: Kind verliert nicht Ausbildungsunterhaltsanspruch aufgrund verzögerten Beginns einer Ausbildung infolge Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung
Unterhaltsberechtigte muss nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes und angemessener Übergangszeit Ausbildung aufnehmen
Ein unterhaltsberechtigtes Kind verliert seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber seinen Eltern nicht dadurch, dass es aufgrund einer Schwangerschaft und der anschließenden Kinderbetreuung die Erstausbildung verzögert beginnt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit aufnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Tochter von ihrem Vater Ausbildungsunterhalt wegen der Aufnahme eines Studiums der Sozialpädagogik im Oktober 2006. Der Vater weigerte sich Unterhalt zu zahlen, weil die Tochter seiner Meinung nach schon viel früher mit dem Studium hätte anfangen können. Hintergrund dessen war, dass die Tochter bereits im Jahr 2001 ihr Abitur absolviert hatte.... Lesen Sie mehr