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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „BAT (Bundes-Angestellentarifvertrag)“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017
- 6 AZR 364/16 -

Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungs­zeiten

Beamtenverhältnisse wurden bewusst von Beschäftigungs­zeiten des § 34 Abs. 3 TV-L ausgenommen

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L* einbezogen werden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt die Klägerin seit dem Jahr 2013 als angestellte Lehrerin. Zuvor war die Klägerin über 13 Jahre lang beamtete Lehrerin des Freistaats Thüringen. Die Klägerin wollte die Zeit ihres Beamtenverhältnisses als Beschäftigungszeit i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L festgestellt wissen. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich des TV-L erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber nach § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L als Beschäftigungszeit anerkannt. Die Klägerin war der Auffassung, dass § 34 Abs. 3 TV-L an die Vorgängernorm des § 19... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2012
- 6 Sa 256/11, 2 Sa 247/11 (v. 11.10.2011), 4 Sa 244/11 und 4 Sa 255/11 (v. 22.3.2012) -

Weihnachtsgeld: Zur Konkurrenz zwischen Flächentarifvertrag und ungünstigerem Haustarifvertrag bei so genannten „Altverträgen“

Tarifliche Besserstellung bestimmter Gewerkschaftsmitglieder nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig

Wird von tarifgebundenen Arbeitgebern in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendbarkeit des jeweiligen BAT und der sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträge vereinbart, handelt es sich regelmäßig um eine so genannte „Gleichstellungsklausel“ im Sinne der jahrelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ihr Zweck ist, dass alle diejenigen Tarifverträge anwendbar sein sollen, die für den Arbeitgeber gelten. Dann verdrängt der Haustarifvertrag den im Vertrag ausdrücklich genannten Flächentarifvertrag. Höhere haustarifliche Zahlungen an Gewerkschaftsmitglieder sind wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.

Im zugrunde liegenden Fall streiten sich seit 2007 – mit unterschiedlichen Fallkonstellationen – viele Beschäftigte einer in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern agierenden Krankenhausholding um die Höhe des Weihnachtsgeldes. Dem Konzern gehören diverse unterschiedliche Klinikbetreiber als Tochtergesellschaften an, so auch die hier auf Zahlung von höherem Weihnachtsgeld verklagten... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2011
- 4 AZR 566/09 -

BAG zur tarifvertraglichen Entgeltanpassung Ost/West

Schuldrechtliche Abreden von Tarifvertragsparteien werden bei Betriebsübergang nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Zu den Rechtsnormen eines Tarifvertrages, die nach einem Betriebsübergang kraft gesetzlicher Regelung Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber werden, gehören auch die in einer zuvor vereinbarten Tarifregelung bereits abschließend festgelegten dynamischen Entwicklungen, die allein vom Zeitablauf abhängig sind. Lediglich schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, war seit 1991 bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt. Der BAT-O in der Fassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände galt für ihr Arbeitsverhältnis kraft Tarifgebundenheit. Der zu Beginn der Jahres 2003 geschlossene Vergütungstarifvertrag (VTV) Nr. 7 zum BAT-O sah unter anderem... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2011
- 10 AZR 206/10 -

BAG zur Funktionszulage im Schreibdienst

TVöD sieht keine vergleichbaren Zulagen vor

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im Schreibdienst tätig sind, haben nach Inkrafttreten des TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) keinen Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im Schreibdienst tätig waren, eine Funktionszulage in Höhe von 8 % ihrer Grundvergütung. Nach Kündigung der Tarifregelung wurde diese Zulage an Beschäftigte, die bereits anspruchsberechtigt waren, weitergezahlt. Mit... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011
- IV ZR 105/09 -

BGH zur Versorgungszusage bei der LBBW

Systemwechsel in Alterszusatzversorgung bei der LBBW gilt auch für ehemalige Beschäftigte der Landesgirokasse

Der Bundesgerichtshof musste zur Frage Stellung nehmen, ob die LBBW die Altersversorgung in den Tarifverträgen vom 1. März 2002 auf eine neue Grundlage stellen darf und den vereinbarten Wechsel vom endgehaltbezogenen Gesamtversorgungssystem in ein punktemodellbezogenes Betriebsrentensystem umsetzen kann.

Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei der Beklagten beschäftigt und wendet sich gegen eine Mitteilung über die Höhe seiner Anwartschaft auf eine zusätzliche Altersversorgung, welche die Beklagte ihren Mitarbeitern gewährt. Er war bei der Landesgirokasse, einer öffentlich-rechtlichen Bank, angestellt, die in Form einer rechtlich unselbständigen Einrichtung eine Zusatzversorgungskasse... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2010
- 6 AZR 305/09 -

BAG zur Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

Klage auf Zahlung des Differenzbetrags zum ungekürzten Ortszuschlag

Der ehegattenbezogene Ortszuschlag für Angestellte im öffentlichen Dienst nach der Überleitung vom BAT in den TVöD kann gekürzt werden, wenn sich die persönlichen Voraussetzungen geändert haben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der ehegattenbezogene Ortszuschlag eines im Geltungsbereich des BAT teilzeitbeschäftigten Angestellten war nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD zum 1. Oktober 2005 gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BAT zeitanteilig zu kürzen. Die Anwendung dieser Kürzungsregelung war nicht mehr gemäß § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 2 BAT ausgeschlossen, weil der Ehegatte des Angestellten nach der Überleitung... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.05.2010
- 6 AZR 319/09 (A) -

BAG legt EuGH Frage zur möglichen Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt vor

Verstößt die auf Lebensaltersstufen bezogene Grundvergütung des BAT gegen das Verbot der Altersdiskriminierung?

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit von Entgeltregelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes mit dem Verbot der Altersdiskriminierung ersucht.

Seit dem 1. Oktober 2005 ersetzt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) u.a. im Tarifbereich des Bundes den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Im BAT war die Grundvergütung nach Lebensaltersstufen bemessen. Alle zwei Jahre erhielten die Beschäftigten eine höhere Vergütung, bis die Endgrundvergütung erreicht war. Der TVöD sieht keine Lebensaltersstufen mehr vor. Sein Entgeltsystem... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2010
- 4 AZR 796/08 -

BAG zur ergänzenden Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel unter Verweis auf den BAT

Weitere Bezüge dürfen nicht unverhältnismäßig entwertet werden

Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf den „Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) in der jeweils gültigen Fassung“ und die dazu geschlossenen Zusatzverträge verweist, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend ausgelegt werden, dass auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind. Nach dem Zweck der Bezugnahmeklausel ist von den verschiedenen Nachfolgetarifverträgen des BAT in der Regel derjenige anzuwenden, der typischerweise gelten würde, wenn die Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würde. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei der nicht tarifgebundenen Beklagten beschäftigt. Die Parteien haben für den Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses im Wesentlichen die Bestimmungen des jeweils gültigen BAT in Bezug genommen, nicht aber auch die diesen ersetzenden Tarifverträge. Die Beklagte wendet auch nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010
- 6 AZR 809/08 -

Kinderbezogener Ortszuschlag eines Teilzeitbeschäftigten gemäß BAT-O nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

Ehegatte stünde eine entsprechende Leistung zu

Der kinderbezogene Ortszuschlag eines im Geltungsbereich des BAT-O teilzeitbeschäftigten Angestellten wird nach der Überleitung seines vollbeschäftigten Ehegatten in den TVöD nicht gemäß § 34 Abs. 1 BAT-O zeitanteilig gekürzt. Diese Kürzungsregelung findet gemäß § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 3 BAT-O nach wie vor keine Anwendung, weil dem in den TVöD übergeleiteten Ehegatten gemäß § 11 der Überleitungstarifverträge eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung zustünde, wenn er das Kindergeld bezöge. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger ist teilzeitbeschäftigter Lehrer bei dem beklagten Freistaat. Auch seine vollbeschäftigte Ehefrau steht im öffentlichen Dienst. Das Kindergeld für ihre beiden Kinder bezog der Kläger. Er erhielt deshalb trotz der Teilzeitarbeit gemäß § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT-O den vollen kinderbezogenen Ortszuschlag. Der beklagte Freistaat teilte ihm in einem Schreiben vom 30. Juni 2006... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.01.2010
- 4 AZR 549/08 (A) -

BAG: Vierter Senat beabsichtigt Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit

Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages ist mit Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar

Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit zu ändern, und hat deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG eine Divergenzanfrage an den Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts gerichtet.

Nach Auffassung des Vierten Senats gelten für ein Arbeitsverhältnis, dessen Parteien nach § 3 Abs. 1 TVG an einen Tarifvertrag gebunden sind, die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, zwingend und unmittelbar nach § 4 Abs. 1 TVG. Sie können auch dann nicht nach dem Grundsatz der Tarifeinheit verdrängt werden,... Lesen Sie mehr