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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Zigarrette“ veröffentlicht wurden
Landgericht Essen, Beschluss vom 05.09.2017
- 45 O 66/17 -
Verkauf von Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern untersagt
Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur Volumen von höchstens 10 ml haben
Das Landgericht Essen hat einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen.
Der Unternehmer des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt einen Handel mit E-Zigaretten und dem entsprechenden Zubehör, die er auch in seinem Online-Shop anbietet. Daneben warb in einem zweiten Internetauftritt für Nikotinlösung in 1-Liter-Behältern. Im Rahmen der Werbung wies er darauf hin:"Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung als E-Liquid in E-Zigaretten gedacht und wir distanzieren uns ausdrücklich davon. Obwohl die Inhaltsstoffe und die Reinheit unserer Nikotinlösung bzw. Nikotinlösung (GC) die Verwendung als E-Liquid möglich machen, tun Sie dies auf eigene Gefahr. Dieses Produkt wird nicht zu diesem Zwecke angeboten."... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2014
- BVerwG 3 C 25.13, BVerwG 3 C 26.13 und BVerwG 3 C 27.13 -
E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt
Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums mit Warnung vor E-Zigaretten und Liquids unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sogenannte Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sogenannte E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.
Die Klägerin im ersten Verfahren betrieb in Wuppertal seit Dezember 2011 ein Ladengeschäft für E-Zigaretten und Zubehör. Im Februar 2012 untersagte ihr die beklagte Stadt den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids in verschiedenen Stärken mit der Begründung, es handele sich um Arzneimittel, die wegen Fehlens der erforderlichen Zulassung nicht verkehrsfähig seien. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2014
- 4 A 775/14 -
E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Gaststätten zulässig
Nichtraucherschutzgesetz dient allein dem Schutz vor Gefahren des Passivrauchens
Gastwirte sind nach dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz nicht verpflichtet, den Gebrauch sogenannter E-Zigaretten in ihren Betrieben zu unterbinden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Köln eine Gaststätte und duldet dort den Gebrauch von E-Zigaretten durch seine Gäste. Die Stadt Köln drohte ihm Ordnungsmaßnahmen an, sollte er den ihrer Meinung nach durch das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz untersagten Konsum von E-Zigaretten in seiner Gaststätte nicht effektiv unterbinden. Der Kläger begehrte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.02.2014
- 7 K 4612/13 -
E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt
Gebrauch von E-Zigaretten fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein Gaststättenbesitzer seinen Gästen nicht den Konsum von E-Zigaretten untersagen muss. Die Auffassung der Stadt, dass der Gebrauch von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen falle und daher in Gaststätten verboten sei, verneint das Gericht. Angesichts der deutlich vorhandenen Unterschiede zwischen E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten hätte es einer hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette im Nichtraucherschutzgesetz bedurft - diese fehlt jedoch im Gesetz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Köln eine Gaststätte und duldete dort den Gebrauch von E-Zigaretten. Die beklagte Stadt Köln erfuhr davon und kündigte Ordnungsmaßnahmen an. Die Stadt Köln ist der Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen falle und daher in Gaststätten verboten sei. Der Kläger... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.10.2013
- 4 U 91/13 -
Werbung für E-Zigarette mit Slogan "Mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
Werbeaussagen mit gesundheitsspezifischen Angaben nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig
Die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist" und als "einzigen Schadstoff Nikotin enthält" sind irreführend und damit unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Firma aus Möhnesee vertreibt elektronisch betriebene Zigaretten (E-Zigaretten) und entsprechende Liquids im Internet. Die Liquids enthalten im Wesentlichen den Lebensmittelzusatzstoff Propylenglycol. Die Beklagte bewarb die E-Zigarette u.a. mit den Worten, dass sie "mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette"... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2013
- 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12 -
E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Nikotinhaltige Liquids haben keine für Arzneimittel typische therapeutische Eignung oder Zweckbestimmung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (so genannte Liquids), die mithilfe von E-Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind; dementsprechend sind die E-Zigaretten selbst keine Medizinprodukte.
In dem ersten Fall hatte eine Frau geklagt, die in Wuppertal einen Laden für E-Zigaretten und Liquids betreibt. Das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal untersagte ihr den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids mit der Begründung, es handele sich dabei um nicht zugelassene Arzneimittel. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte ihre Klage in erster Instanz abgewiesen. Im Berufungsverfahren gab... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 20.02.2013
- 5 K 455/12.GI -
Rauchverbot auf dem Schulgelände umfasst auch E-Zigarette
Auch das Inhalieren einer E-Zigarette ist als "Rauchen" anzusehen und somit gemäß Schulgesetz untersagt
Das Rauchverbot im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt auch für E-Zigaretten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen und wies damit die Klage eines Lehrers ab, dessen Schulleiter ihm das Nutzen einer elektronischen Zigarette auf dem Schulgelände untersagt hatte. Der Klage gegen das ebenfalls untersagte bloße Zeigen der E-Zigarette gab das Gericht allerdings statt.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein in Marburg unterrichtender Lehrer gegen eine Anweisung seines Schulleiters, der ihm das Zeigen und Nutzen einer elektronischen Zigarette (E-Zigarette) auf dem Schulgelände untersagt hatte.Gestützt war die Anweisung auf das Hessische Schulgesetz und auf das Hessische Nichtraucherschutzgesetz, wonach das Rauchen in Schulen... Lesen Sie mehr
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