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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesamtkosten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2023
- VIII ZR 29/22 -
BGH: Für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung genügt Angabe der für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten
Kein Erfordernis der Untergliederung in einzelne Kostenpositionen
Für eine Mieterhöhungserklärung nach einer Modernisierung genügt es, wenn die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten angegeben werden. Eine Untergliederung in einzelne Kostenpositionen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen erhielt der Mieter einer Wohnung in Stuttgart im Jahr 2019 eine Mieterhöhungserklärung. In dieser waren die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten aufgelistet. Eine Untergliederung nach einzelnen Kostenpositionen fand nicht statt. Der Mieter klagte gegen die Erhöhungserklärung.Sowohl das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt als auch das Landgericht Stuttgart gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landgerichts sei die Mieterhöhungserklärung wegen der fehlenden Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2022
- VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21 -
Mieterhöhungserklärung erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken
Instandsetzungsteil können durch Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich gemacht werden
Der Bundesgerichtshof hat sich mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen befasst. Es handelt sich um drei von einer Vielzahl anhängiger Verfahren, mit denen Mieter verschiedener Wohnungen in Bremen gegen Mieterhöhungen der beklagten Vermieterin vorgehen.
In sämtlichen Verfahren sind die Kläger jeweils Mieter von Wohnungen der Beklagten in Bremen. Diese erhöhte infolge von Modernisierungen der betreffenden Wohnungen sowie der Gebäude, in denen sich die Wohnungen befinden, die monatlich zu zahlende Grundmiete. Den Mieterhöhungsschreiben war jeweils eine als "Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung" bezeichnete Anlage beigefügt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.03.2017
- 4 U 166/16 -
Möbelhaus muss bei Ausstellungsstücken Gesamtpreis für konkret ausgestellte Ware angeben
Angabe des Grundpreises mit weiteren Details und Preisen zu Ausstattungsmöglichkeiten auf der Rückseite des Preisschildes nicht ausreichend
In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis für das Ausstellungsstück ausgezeichnet werden. Die Angabe eines Teilpreises genügt auch dann nicht, wenn der Kunde auf der Rückseite des Preisschildes weitere Informationen erhält, mit denen er den Gesamtpreis errechnen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.
Im zugrunde liegenden Fall nahm der klagende Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs das beklagte Unternehmen, das auch ein Möbelhaus in Hamm betreibt, wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung in Anspruch.Im September 2015 bot die Beklagte in ihrem Möbelhaus eine Lederrundecke zum Verkauf an. Das zugehörige Preisschild nannte einen Preis von 3.199 Euro... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2016
- VIII ZR 93/15 -
BGH: Für formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung genügt Angabe eines umlagefähigen Gesamtbetrags
Angaben zu herausgerechneten nicht umlagefähigen Kostenanteilen sowie Erläuterung der angewendeten Rechenschritte nicht notwendig
Eine Betriebskostenabrechnung ist hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten" bereits dann formell ordnungsgemäß, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, herausgerechnete nicht umlagefähige Kostenanteile anzugeben oder die angewendeten Rechenschritte zu erläutern. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung erhielten im November 2012 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Diese wies eine Nachzahlung in Höhe von fast 900 Euro auf. Die Mieter weigerten sich der Nachzahlung nachzukommen und verwiesen zur Begründung darauf, dass aus der Nebenkostenabrechnung nicht hervorgehe, wie die Vermieterin auf den abgerechneten... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 18.08.2009
- 22 O 43/09 -
LG Coburg: Einklagen anteiliger Nebenkosten von einem Miteigentümer ohne Belege nicht möglich
Gesamtkostenaufstellung über Nebenkosten und erbrachte Gartenpflegeleistungen unverzichtbar
Eine Miteigentümerin eines Anwesens im Ausland kann eine andere Miteigentümerin nicht auf Zahlung von Nebenkosten für das gemeinsame Ferienanwesen verklagen, wenn sie keine entsprechenden Quittungen oder eine Gesamtkostenaufstellung vorlegen kann. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls sind verschwägert und erwarben gemeinsam ein Anwesen in Griechenland. Die Klägerin wollte Zahlungen für die von ihr geleistete Pflege des Gartens in diesem Anwesen sowie anteilige Nebenkosten für Strom, Trink- und Brauchwasser, Heizöl, Dienstleistungen und Reparaturen von ihrer Schwägerin einklagen. Die Beklagte brachte vor, dass die verbrauchsabhängigen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2007
- VIII ZR 1/07 -
Betriebskosten: Ausweis der Gesamtkosten bei Teilkostenumlage Pflicht
BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung nochmals bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter in seiner Betriebskostenabrechnung die um den Verwaltungskostenanteil bereinigten Hausmeisterkosten in der Abrechnung angegeben. Die Mieter meinten, in der Abrechnung müssten die gesamten Hausmeisterkosten angegeben werden, damit sie den Abzugsposten nachvollziehen könnten. Der Bundesgerichtshof gab den Mietern recht und bestätigte seine... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2007
- VIII ZR 1/06 -
BGH zum Umfang einer Betriebskostenabrechnung - Abrechnung muss komplett sein
Vermieter muss auch Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitteilen
Die jährliche Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter transparent sein. Er hat Anspruch darauf, dass bei jeder einzelnen Kostenposition die vollständigen Gesamtkosten angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall weigerte sich ein Mieter eine Nachzahlung von 129,33 EUR zu leisten, die sich aus der Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2002 ergab. Die Abrechnung enthält Betriebskosten, bei denen der Gesamtbetrag bereits vorab um nicht umlagefähige Anteile bereinigt worden ist. Die Vorwegabzüge sind in der Abrechnung zum Teil mitgeteilt und erläutert.... Lesen Sie mehr
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