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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herd“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019
- 15 C 270/18 -

Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Spüle und stehender Herd bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht

Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentums­über­tragung ist ohne Bedeutung

Wurden dem Wohnungsmieter das Eigentum an Spüle und Herd übertragen, so bleiben diese Ein­richtungs­gegen­stände bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dem Mieter als Gegenleistung für die Eigentums­über­tragung ein Mietnachlass gewährt wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei bestand Streit darüber, ob die im Mietspiegel bestehenden Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" gegeben waren. Hintergrund dessen war, dass der Mieterin das Eigentum an dem Herd und die Spüle übertragen wurde und sie dafür ein Mietnachlass erhielt.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied, dass die Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" vorliegen. Denn im Eigentum des Mieters stehende Einrichtungsgegenstände werden nicht berücksichtigt. Es sei zu beachten, dass... Lesen Sie mehr

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12.11.2018
- 3 O 229/16 -

Wohnungsbrand durch Kleinkind: Kleinkinder müssen ohne konkreten Anlass nicht ständig in einer Wohnung beaufsichtigt werden

Gebäudeversicherung kann nicht Schadensersatz wegen Auf­sichts­pflicht­verletzung verlangen

Ein Kleinkind muss in einer Wohnung von den Eltern ohne konkreten Anlass nicht ständig beaufsichtigt werden. Kommt es daher zu einem Wohnungsbrand, weil das Kind für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist und dabei den Herd anstellt, kann eine Haftung der Eltern wegen einer Auf­sichts­pflicht­verletzung gemäß § 832 Abs. 1 BGB entfallen. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines ein Jahr und acht Monate alten Kindes besuchte ihre Mutter in ihrer Wohnung. Als sie sich dazu entschieden, zu einem Spielplatz zu gehen und sich im Flur anzogen, verschwand das Kind für einen kurzen Zeitraum in der Küche. Bei seiner Rückkehr hatte es sein Lieblingsspielzeug bei sich. Die beiden Frauen gingen davon aus, dass... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.10.2014
- 20 W 28/14 -

Verschmutzte Wohnung aufgrund durch Speisen im Topf entzündete Stichflammen stellt kein durch Hausrat- und Gebäudeversicherung versicherten Brand dar

Fehlende Erreichbarkeit von brennbaren Gegenständen durch Stichflammen

Wird eine Wohnung aufgrund einer durch Speisen in einem Topf entzündeten Stichflamme verschmutzt, ohne dass die Stichflammen brennbare Gegenstände erreichen bzw. erreichen konnten, liegt kein durch die Hausrat- und Gebäudeversicherung versicherter Brand im Sinne der § 5 Nr. 1 VGB 2003 bzw. § 4 Nr. 1 VHB 2003 vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Hauseigentümer Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen seine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Hintergrund der Klage war, dass im April 2011 aufgrund zweier Defekte am Herd Speisen in einem auf dem Herd stehenden Topf in Abwesenheit des Hauseigentümers in Flammen aufgingen. Dabei entstanden Stichflammen von bis 10 cm Höhe, die zu einer... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.12.2016
- 10 C 391/16 -

Austausch eines Plattenherds durch Herd mit Cerankochfeld stellt duldungspflichtige Bagatell­modernisierung dar

Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung

Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, den Austausch eines Plattenherds durch einen Herd mit Cerankochfeld zu dulden. Eine solche Maßnahme führt zu einer Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung und stellt damit eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB dar. Zudem handelt es sich um eine Bagatell­modernisierung im Sinne von § 555 c Abs. 4 BGB, so dass die formalen Anforderungen an einer Modernisierungs­ankündigung nach § 555 c BGB nicht gelten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2016 gegen den von der Vermieterin beabsichtigten Austausch des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld. Seine Vermieterin sah sich aufgrund der Weigerung gezwungen, Klage zu erheben.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Biberach a. d. Riß, Urteil vom 17.05.2013
- 5 C 197/13 -

Versehentliches Einschalten einer Herdplatte beim Vorbeigehen sowie Platzierung eines Holzregals im Nahbereich des Herdes ist nicht grob fahrlässig

Wohnungseigentümer haftet nicht auf Schadenersatz gegenüber Gebäudeversicherung

Schaltet ein Wohnungseigentümer beim Vorbeigehen aus Versehen eine Herdplatte ein, so dass es zu einem Brandschaden kommt, so haftet der Wohnungseigentümer regelmäßig nicht gegenüber der Gebäudeversicherung. Denn in dem versehentlichen Einschalten liegt keine grobe Fahrlässigkeit. Auch die Platzierung eines Holzregals im Nahbereich der Herdplatten ist nicht grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Biberach hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 schaltete eine Wohnungseigentümerin beim Verlassen der Wohnung aus Versehen beim Vorbeigehen die linke Herdplatte des Ceranfeldes ein. Dadurch geriet das in etwa 5 cm vom Herd an der Wand angebrachte Holzregal in Brand und es kam zu einem Brandschaden. Nachdem die Gebäudeversicherung den Schaden regulierte, nahm sie die Wohnungseigentümerin... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.11.2013
- 6 U 21/13 -

Keine Haftung wegen eines durch ein versehentlich eingeschaltetes Ceranfeld verursachten Brandschadens

Keine grobe Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Aufbacken einer Tiefkühlpizza

Entsteht aufgrund eines versehentlich eingeschalteten Ceranfelds eines Herdes ein Brandschaden an einer Mietwohnung, so haftet dafür der Mieter nicht. Denn das Verlassen der Küche während des Aufbackens einer Tiefkühlpizza ist nicht als grob fahrlässig zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 wollte sich der Mieter einer Wohnung mit Hilfe des Backofens eine Tiefkühlpizza zubereiten. Der Herd wies die Besonderheit auf, dass sich die Bedienelemente für die Ceranfelder bereits durch ein leichtes Berühren unabsichtlich verstellen ließen. Aus diesem Grund wurde anlässlich von WG-Partys die Sicherung des Herdes ausgeschaltet.... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.06.2013
- 10 O 1779/13 -

Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten Wohnungsbrand

Unbeaufsichtigtes Zurücklassen einer Pizza im Ofen kann nicht als grob fahrlässiges Handeln ausgelegt werden

Ein Student, der eine Pizza in den Ofen geschoben und danach die Küche verlassen hatte, muss keinen Schadensersatz leisten, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet war und der Herd in Brand geriet. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung vom Oberlandesgerichts Naumburg verworfen wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student aus Magdeburg schob nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft am folgenden Tag um die Mittagszeit eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf etwa zehn Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.1992
- 63 S 142/92 -

Raumtemperatur von 18°C aufgrund Ausfalls der Heizung rechtfertigt Mietminderung

Recht zur Mietminderung ebenfalls bei fehlerhaftem Herd sowie defekter Klingel- und Sprechanlage

Fällt die Heizung in den Wintermonaten regelmäßig aus, funktioniert der Herd nicht richtig und ist die Klingel- und Gegensprechanlage defekt, so kann der Mieter seine Miete um insgesamt 9 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich der Mieter einer Wohnung mit seinem Vermieter um das Vorliegen verschiedener Mängel.Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter aufgrund des immer wieder eingetretenen Ausfalls der Heizungsanalage seine Miete in den Wintermonaten von Oktober bis April mindern durfte. Der Ausfall habe zu einer Raumtemperatur von... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.10.1980
- 61 S 171/80 -

Optische Beanstandungen stellen keine zur Mietminderung berechtigten Mängel dar

Defekte Sprech- und Schließanlage, defekter Stuck und weitere Mängel in der Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von insgesamt 15 %

Bestehen in einer Wohnung lediglich optische Beeinträchtigungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht beeinflussen, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Beklagten wegen behaupteter Mängel die Miete. Die Klägerin verlangte daraufhin Zahlung des gesamten Mietzinses. Sie meinte, es handelte sich um unerhebliche Mängel.Das Amtsgericht entschied, dass eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs bei folgenden Punkten nicht bestand:Große braune Flecken und Risse an... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009
- I-10 U 88/09 -

Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf

Mieterin haftet nicht für Schaden, wenn das Verhalten subjektiv betrachtet nicht grob fahrlässig war

Verlässt eine Mieterin die Wohnung ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, so handelt sie nicht unbedingt grob fahrlässig. Wegen des verursachten Brandes kann der Gebäudeversicherer des Vermieters die Mieterin daher nicht ohne weiteres in Regress nehmen. Als Voraussetzung für einen Ersatzanspruch einer Versicherung gegen den Verursacher eines Brandschadens muss diesem grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Ist ein bestimmtes Verhalten objektiv betrachtet zwar als grob fahrlässig einzustufen, muss diese Bewertung nicht auch für die subjektive Betrachtung zutreffen. Danach kann objektive grobe Fahrlässigkeit nach Berücksichtigung der näheren Umstände schließlich doch noch als einfache Fahrlässigkeit gewertet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall verlangte ein Gebäudeversicherer Schadensersatz für einen Brandschaden in Höhe von 74.716 Euro von einer Mieterin, da diese aufgrund grob fahrlässigen Handelns den Schaden verursacht habe. Die Beklagte habe es laut dem Versicherer unterlassen, einen Herd auszuschalten und einen Schmalztopf von der heißen Herdplatte zu nehmen. Selbst für eine im Haushalt unerfahrene... Lesen Sie mehr