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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundekot“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2016
- 35 O 251/16 -

Herumlaufenlassen von Hunden auf fremdem Grundstück trotz Verbots begründet Unterlassungs- und Schadens­ersatz­anspruch des Grundstücks­eigentümers

Grundstücks­eigentümer kann Ersatz der Kosten für Beseitigung von Hundekot verlangen

Lässt ein Hundehalter seine zwei Hunde auf einem fremden Grundstück frei herumlaufen, obwohl dies durch entsprechende Schilder verboten ist, so steht dem Grundstücks­eigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Unter­lassungs­anspruch zu. Zudem besteht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Hundekot. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An zwei Tagen im März 2016 ließ ein Hundehalter seine zwei Hunde frei auf eine zu einer Wohnanlage gehörende Grünfläche herumlaufen. Schilder auf der Grünfläche wiesen darauf hin, dass dies zu unterlassen sei. Die Grundstückseigentümerin verlangte daher vom Hundehalter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangte sie Ersatz der Kosten für die vom Hausmeister vorgenommene zweimalige Beseitigung des von den Hunden hinterlassenen Kots in Höhe von 22,15 EUR. Da sich der Hundehalter weigerte sowohl die Unterlassungserklärung abzugeben als auch Schadensersatz zu leisten, erhob die Grundstückseigentümerin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2016
- 171 C 15877/15 -

Grundstückskauf: Kein Anspruch auf Schadensersatz für Hundehaufen unterm Schnee

Neuer Eigentümer hätte ehemaligem Grundstücksbesitzer Nachfrist zur Entfernung der Hundehaufen setzen müssen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Schadensersatz wegen Beseitigung von Hundekot auf einem Grundstück in der Regel erst verlangt werden kann, wenn der Hundebesitzer zuvor zur Beseitigung des Kots aufgefordert worden ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens kaufte mit notariellem Vertrag vom 12. November 2014 eine Eigentumswohnung mit Gartenanteil zur Sondernutzung in München. Gemäß Ziffer 5.2 des Vertrags wurde das Objekt "wie genau besichtigt" verkauft. Der beklagte Verkäufer war Halter eines Hundes und gestattete diesem Hund zumindest gelegentlich auch die Verrichtung des großen Geschäfts... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2016
- 2 K 30/16.KO -

Tierhaltungsverbot bei massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz rechtmäßig

Verstoß gegen art- und bedürfnisgerechte Unterbringung und Pflege von Hunden rechtfertigt Tierhaltungsverbot

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein gegen einen Halter von Doggen ausgesprochenes Tierhaltungsverbot aufgrund von massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz rechtmäßig ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hielt bis zum Juni 2015 auf einem Aussiedlerhof im Landkreis Altenkirchen elf Deutsche Doggen. Bei tierschutzrechtlichen Kontrollen der Kreisverwaltung wurden in Räumen seines Hofes zum Teil massive Verschmutzungen durch Hundekot und -urin im Haus festgestellt. Daraufhin gab die Kreisverwaltung dem Tierhalter, der mittlerweile im Ausland... Lesen Sie mehr

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Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.09.1996
- 21 S 110/96 -

Ersatz für Beschädigungen aufgrund vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache unterfallen nicht der Schönheitsreparaturklausel

Pflicht zur Leistung von Schadensersatz besteht

Wird die Mietsache aufgrund eines vertragswidrigen Gebrauchs beschädigt, so unterfällt dies nicht der Schönheitsreparaturklausel des Mietvertrags. Der Mieter ist vielmehr zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung nach dem Auszug des Mieters von diesen Schadenersatz wegen der Beschädigung der Teppiche im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer. Der Teppichboden wies Flecken von Hundeurin sowie Rotwein- und Brandflecken auf. Er musste daher neu verlegt werden. Der Mieter weigerte sich zu zahlen. Seiner Meinung nach habe es sich um... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2000
- 208 C 164/00 -

Gelegentlicher Hundeurin im Treppenhaus berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung

Fristgerechte Kündigung jedoch möglich

Befindet sich nur gelegentlich Hundeurin im Treppenhaus, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wiederholt sich dies jedoch regelmäßig, so kommt eine fristgerechte Kündigung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Halterin eines Hundes fristlos gekündigt. Ihr Hund urinierte im Treppenhaus und bellte, wenn jemand an der Wohnungstür vorbeilief.Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Die Fristlose Kündigung war unwirksam. Durch den Hund kam es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Mitmieter oder der Mietsache selbst... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.06.1995
- 8 C 749/94 -

Geruchsbelästigung: Mietminderung wegen Hundeexkrementen im Treppenhaus

Hundehinterlassenschaften des Nachbarhundes im Hausflur stellen Mietmangel dar

Kommt es im Treppenhaus zu erheblichen Geruchsbelästigungen, weil der Nachbarhund dort des Öfteren Exkremente hinterlässt, so kann ein Mieter die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hielt eine Mieterin in ihrer Wohnung einen Hund. Da sie den Hund nicht ordnungsgemäß hielt, kam es vor, dass er Exkremente im Treppenhaus hinterließ. Andere Mieter des Hauses fühlten sich hierdurch gestört. Von den Exkrementen gingen nämlich erhebliche Geruchsbelästigungen aus.Das Amtsgericht Münster führte in seiner Entscheidung aus,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.02.1994
- 217 C 483/93 -

Mieter kann Wohnungsschloss auf Kosten des Vermieters austauschen, wenn dieser einen Schlüssel zur Wohnung behalten hat

Mieter muss im gemieteten Mietergarten keinen Hundekot des Hundes vom Vermieter dulden

Ein Mieter ist berechtigt, das Wohnungsschloss auf Kosten des Vermieters auszutauschen, wenn dieser einen Schlüssel zur Wohnung behalten hat und diesen nicht herausgeben will. Hat der Mieter einen Gartenteil gemietet, dann darf der Vermieter seinen Hund nicht in diesen Teil des Gartens koten lassen. Bestandteil des Gebrauchs eines Gartens ist, dass dieser frei von Hundekot ist. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter einen Schlüssel zur vermieteten Wohnung behalten, den er nicht herausgeben wollte. Außerdem hatte er dem Mieter einen Teil des Gartens vermietet. Der Mieter ärgerte sich über den Vermieter, der seinen Hund im Mietergarten koten ließ.Das Amtsgericht Köln entschied, dass ein Vermieter nicht berechtigt ist, einen Wohnungsschlüssel... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.1990
- 7 C 56/90 -

Mietminderung um 5 % aufgrund von Hundekot im Treppenhaus, verdrecktem Sandspielplatz und mutwillig zerstörten Briefkästen

Vermieter trägt Verantwortung für ausreichende Überwachung der Wohnanlage durch den Hausmeister

Auch wenn eine Wohnanlage aufgrund ihrer Größe nur schwer von einem Hausmeister überschaut werden kann und es zu regelmäßigen, vom Vermieter nicht verschuldeten mutwilligen Verunreinigungen und Beschädigungen kommt, trägt er hierfür die Verantwortung. Mietminderung aufgrund der beeinträchtigten Wohnqualität muss er damit hinnehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer von einem Mieter vorgenommenen Mietminderung. Der Mann hatte aufgrund verschiedener Mängel der Wohnanlage einen um 5 % geminderten Mietzins gezahlt, wogegen sich der Vermieter gerichtlich wehrte und behauptete, die Voraussetzungen für eine Mietminderung hätten nicht vorgelegen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 30.06.1997
- 2 C 3212/96 -

Hundehalter haftet für Verunreinigung des Teppichbodens durch seinen Hund in Mietwohnung

Ausscheidungen des Hundes auf dem Teppichboden / Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB

Verunreinigt der Hund eines Mieters durch Ausscheidungen den Teppichboden der gemieteten Wohnung, so haftet der Mieter für den Schaden aufgrund der Tierhalterhaftung. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Böblingen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Hund eines Mieters den Teppichboden durch Ausscheidungen verunreinigt.Das Amtsgericht Böblingen entschied, dass der Mieter gemäß § 833 Satz 1 BGB verpflichtet sei, den Schaden am Teppichboden zu ersetzen (hier: 1.743,57 DM). Der Vermieter müsse sich allerdings einen Abzug von 15 % "neu für alt" anrechnen lassen, führte das Gericht weiter aus.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 10.03.2009
- 4 C 171/08 -

Hundekot und Gestank: Vermieter kann bei vertragswidriger Hundehaltung fristlos kündigen

Stark geruchs­belästigender Hundekot im Gemeinschaftsgarten stellt wesentliche Beeinträchtigung von Mitmietern und Mietsache dar

Lässt ein Mieter seinen Hund in den Gemeinschaftsgarten mit der Folge, dass der andauernde Hundekot zu einer gravierenden Störung des Hausfriedens führt, kann dem Mieter die Wohnung fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Amtsgericht Steinfurt.

Im zugrunde liegenden Fall hielt die Mieterin (spätere Beklagte) in der Wohnung einen Hund, einen mittelgroßen Mischling. Bei Abschluss des Mietvertrages war dem Vermieter (späterer Kläger) bekannt, dass die Mieterin mit einem Hund einziehen würde. Hierauf hatte die Mieterin ausdrücklich hingewiesen und mitgeteilt bekommen, dass gegen die Hundehaltung keine Einwendungen erhoben würden.... Lesen Sie mehr