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Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.09.2019
- 6 C 1738/19 -
Nutzerwechselgebühr wegen Zwischenablesung nicht umlagefähig
Vorliegen nicht umlagefähiger Verwaltungskosten
Die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Denn solche Kosten stellen nicht umlagefähige Verwaltungskosten dar. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Kosten für die
Kein Anspruch auf Zahlung der Nutzerwechselgebühr
Das Amtsgericht Münster entschied gegen den Vermieter. Ein Anspruch auf Zahlung der
Vorliegen von nicht umlagefähigen Verwaltungskosten
Die Kosten für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2020
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2020, 183/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 183 WuM 2020, 183
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Dokument-Nr. 28585
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