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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Prellungen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Münster, Urteil vom 16.12.2015
- 1 S 56/15 -
Radfahrer muss sich aufgrund einhändigen Fahrens wegen des Führens zweier Hunde Mitverschulden an unfallbedingtem Sturz von 75 % anrechnen lassen
Schmerzensgeld von 800 EUR aufgrund Risswunde an Hand und Prellungen an Schienbeinen
Zwar ist das einhändige Fahren zwecks Führens zweier Hunde an der Leine für Radfahrer grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 4 StVO gestattet, dennoch kann ihm im Einzelfall ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er wegen eines freilaufenden Hundes bremsen muss und dadurch stürzt. Erleidet ein Radfahrer aufgrund eines Sturzes eine Risswunde an der Hand und Prellungen an den Schienbeinen, kann dies ein Schmerzensgeld von 800 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 fuhr ein Radfahrer am rechten Straßenrand und führte dabei seine zwei Schäferhunde an einer Leine, die er in der rechten Hand hielt. Mit seiner linken Hand steuerte er das Rad. Er näherte sich von hinten einer Fußgängerin, deren Hund unangeleint frei herumlief. Der Hund bewegte sich plötzlich auf den Radfahrer zu, so dass dieser bremste und zu Fall kam. Er erlitt eine Risswunde zwischen Daumen und Zeigefinger sowie Prellungen an den Schienbeinen. Die Risswunde musste mit 20 Stichen genäht werden. Die Fäden wurden 15 Tage später gezogen. Zudem war der Radfahrer 18 Tage lang krankgeschrieben... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 08.07.2016
- 10 U 3138/15 -
Leichte Prellungen von über zwei Wochen aufgrund unverschuldeten Verkehrsunfalls rechtfertigen Schmerzensgeld von 250 EUR
Kein höheres Schmerzensgeld aufgrund Geringfügigkeit der Verletzungen
Erleidet ein Verkehrsunfallopfer leichte Prellungen, die mit Ibuprofen 600 behandelt werden können und zwei Wochen anhalten, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 250 EUR. Ein höheres Schmerzensgeld kommt aufgrund der Geringfügigkeit der Verletzungen nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls leichte Prellungen im Bereich der Brustwirbelsäule, des Thorax, der Lendenwirbelsäule und des rechten Ellenbogens. Die Verletzungen wurden in der Folgezeit mit Ibuprofen 600 behandelt und dauerten etwa zwei Wochen an. In dieser Zeit war das Unfallopfer weitestgehend beschwerdefrei.... Lesen Sie mehr
Landgericht Detmold, Urteil vom 03.02.2016
- 9 O 86/15 -
Land haftet für Sturz eines Motorradfahrers aufgrund mangelnder Griffigkeit des Straßenbelags
Verunfallter Motorradfahrer erhält 800 EUR Schmerzensgeld
Weist ein Straßenbelag eine unzureichende Griffigkeit auf und unternimmt das Land als Straßenbaulastträger keine Abhilfemaßnahmen, haftet es auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn ein Motorradfahrer bei regennasser Straße zu Fall kommt. Dem Motorradfahrer ist aber die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in Höhe von 25 % anzulasten. Erleidet der Motorradfahrer aufgrund des Sturzes eine Prellung an der Schulter, die zu Schmerzen über drei Wochen führt, kann dies neben des mangelhaften Regulierungsverhaltens des Landes ein Schmerzensgeld von 800 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Motorradfahrer im Juli 2012 auf regennasser Straße ins Rutschen und stürzte. Der Sturz war nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen, sondern auf eine mangelhafte Griffigkeit des Straßenbelags. Der Motorradfahrer warf dem Land NRW als Straßenbaulastträger eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vor und verklagte es daher auf Zahlung von... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.10.2014
- 3 a C 158/13 -
Bei Verkehrsunfall im EU-Ausland richtet sich Schmerzensgeldhöhe nach dem Recht des Landes
Schmerzensgeld von 2.000 EUR aufgrund eines Schleudertraumas infolge Verkehrsunfalls in Polen
Erleidet ein in Deutschland lebender Autofahrer im EU-Ausland einen Verkehrsunfall, richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes anhand des Rechts des Landes. Schädel- und Rückenprellung, Schleudertrauma, Arbeitsunfähigkeit und Schmerzen als Unfallfolgen rechtfertigen nach polnischem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erlitt ein in Deutschland lebender Autofahrer in Polen einen Verkehrsunfall. Aufgrund der dadurch bedingten Folgen erhielt er außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Da dem Autofahrer dies zu wenig war, erhob er gegen die polnische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Klage auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 13.03.2014
- 2 U 100/13 -
Schmerzensgeld von 25.000 Euro aufgrund dauerhafter Erektionsstörung nach Verkehrsunfall
Erektionsstörung kann zu Beeinträchtigungen des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen und Depressionen führen
Erleidet ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall unter anderem eine dauerhafte Erektionsstörung, so kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro rechtfertigen. Es ist zu beachten, dass eine Erektionsstörung eine Beeinträchtigung des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen sowie Depressionen nach sich ziehen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw-Fahrer zu einem Verkehrsunfall. Hintergrund dessen war, dass der Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Motorradfahrer erlitt aufgrund des Unfalls ein Hämatom im Bereich der Peniswurzel, Schmerzen bei Erektionen, eine Schürfwunde am Penisschaft, Prellungen am Becken und... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 27.06.2007
- 345 C 11858/07 -
Busfahrgäste sind verpflichtet, sich - auch im Sitzen- festen Halt zu verschaffen
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verletzung durch Vollbremsung
Wer in einem öffentlichen Bus - sitzend oder stehend - unterwegs ist, sollte sich immer einen festen Halt suchen, damit er bei einem Bremsmanöver nicht nach vorne schießt. Wer dies unterlässt, kann im Schadensfall leer ausgehen. Dies zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München.
Die 63-jährige spätere Klägerin fuhr im Januar 2007 in einem Omnibus der Linie 52. Sie saß dabei auf einem Sitzplatz im hinteren rechten Teil des Busses, wobei der von ihr benutzte Platz sich rechts neben dem Durchgang befand. Unmittelbar vor ihrem Sitzplatz war eine dicke Glasplatte befestigt. Neben ihr am Fenster saß ein weiterer Fahrgast.An der Einmündung der Prälat-Zistl-Straße... Lesen Sie mehr
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