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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schächten“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.07.2011
- 9 BV 09.2892 -

Bayerischer VGH: Schächten für muslimisches Opferfest unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit erlaubt

Schlachtung von mehr als 100 Schafen jedoch nicht nachvollziehbar

Einem Metzger hätte das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen in begrenztem Umfang stattgegeben werden müssen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger für das muslimische Opferfest im Jahre 2008 die nach Tierschutzrecht erforderliche Genehmigung von ca. 100 bis 200 Schafen beantragt.Anders als in den Vorjahren, in denen er eine Genehmigung für 40 bzw. 100 Schafe erhalten hatte, hatte ihm das Landratsamt dies nun versagt. Auch das Verwaltungsgericht hat die Voraussetzungen aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht als gegeben angesehen; der Kläger könne auf die Möglichkeit einer Elektrokurzzeitbetäubung verwiesen werden.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden schließlich, dass dem Kläger jedenfalls für das Schächten... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.11.2009
- 9 CE 09.2903 und 9 CE 09.2917 -

Türkischer Metzger erhält keine Erlaubnis zum Schächten

Hohe Anforderungen für eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Beschwerden eines türkischen Vereins sowie eines türkischen Metzgers gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen zum Schächten für das Operfest (Kurban Bayram vom 27. bis 28. November 2009) im Wege einstweiliger Anordnungen abgelehnt. Der BayVGH hat damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München im Ergebnis bestätigt.

Nach dem Tierschutzgesetz dürfe ein warmblütiges Tier grundsätzlich nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sei. Eine Ausnahme davon dürfe nur genehmigt werden, wenn es erforderlich sei, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen das Schächten zwingend vorgeschrieben oder der Genuss von Fleisch nicht geschächteter... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2009
- 1 BvR 1702/09 -

Schächten von Tieren für Muslime auch weiterhin zulässig - Bundesverfassungsgericht gibt Metzger Recht

Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich

Ein muslimischer Metzger aus Hessen kämpft seit Jahren darum, Rinder und Schafe nach islamischem Ritus Schächten zu dürfen. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat er erneut einen Etappensieg errungen. Eine ihm erteilte Ausnahmegenehmigung zum Schächten wurde ihm nur unter der Auflage erteilt, dass beim Schächten ein Amtstierarzt anwesend sein müsse. Die Bundesverfassungsrichter gaben dem Metzger Recht, soweit er sich gegen die Auflage wandte, beim Schächten für eine Anwesenheit des Amtstierarztes Sorge zu tragen. Der Metzger hatte bereits 2002 in Karlsruhe ein Urteil erstritten, wonach eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten grundsätzlich möglich ist.

Der Beschwerdeführer, ein muslimischer Metzger, streitet seit dem Jahr 1994 mit dem zuständigen Landkreis über Ausnahmegenehmigungen nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG für das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 (siehe BVerfG, Urteil v. 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 -) entschieden hatte, dass die Versagung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.02.2009
- 10 L 80/09.GI -

Verwaltungsgericht erlaubt Schächten unter Auflagen

Richter geben Metzger Verhaltensregeln zum Tierschutz auf

Das Verwaltungsgericht Gießen hat dem Eilantrag eines muslimischen Metzgers aus Aßlar unter Auflagen stattgegeben, der bis zu einer Genehmigung durch den Lahn-Dill-Kreis erreichen wollte, dass der Lahn-Dill-Kreis das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen dulden muss.

Anlass und Streitgegenstand des Eilverfahrens war der Antrag des Metzgers aus dem Dezember 2008, ihm im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben für das betäubungslose Schlachten von 2 Rindern und 30 Schafen pro Woche eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu erteilen.Dies setzt, so führt die Kammer in ihrem Beschluss aus, nach der höchstrichterlichen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2008
- 1 BvR 3396/08 -

Verfassungsbeschwerde im Fall des Schächtens von Tieren nicht zur Entscheidung angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, der in seinem Betrieb 500 Schafe und 200 Rinder im Jahr 2008 schächten darf und anläßlich des Opferfestes weitere Tiere schächten möchte, nicht zur Entscheidung angenommen.

Gegenstand der Beschwerde ist zwar vor allem die Frage des Umfangs der Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Ziff. 2 Tierschutzgesetz sowie der Nachweis eines entsprechenden Bedarfs dafür.Die Kammer hat Zweifel geäußert, ob die angegriffenen Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte insoweit den Einwirkungen von Art. 2 Abs. 1 iVm mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit)... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.12.2008
- 10 L 4530/08.GI -

Muslimischer Metzger erhält keine Ausnahmegenehmigung für Schächtung zum Opferfest

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag eines muslimischen Metzgers abgelehnt, mit dem dieser eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von ca. 470 Schafen und 45 Rindern erstreiten wollte.

Der in Aßlar tätige muslimische Metzger, dem der Landrat des Lahn-Dill-Kreises am 5. September für das Jahr 2008 eine tierschutzrechtliche Genehmigung zum Schächten von maximal 500 Schafen und 200 Rindern unter Beachtung der baurechtlich bestimmten Schlachtmengenzahlen erteilt und der in diesem Jahr bereits mehr als 2000 Schafe und 106 Rinder geschächtet hat, hatte beantragt, ihm... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2006
- 3 C 30.05 -

Betäubungsloses Schlachten trotz Tierschutz im Grundgesetz zulässig

Schutz der Religionsfreiheit gewährt Ausnahmevorschrift

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.

Das Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das betäubungslose Schlachten. Es sieht aber eine Ausnahmegenehmigung vor, um den Bedürfnissen der Angehörigen von Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Glaubensvorschriften den Genuss des Fleisches von Tieren verbietet, die vor der Schlachtung betäubt worden sind.Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.01.2002
- 1 BvR 1783/99 -

Schächterlaubnis für muslimischen Metzger

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines türkischen muslimischen Metzgers stattgegeben, der eine Ausnahmegenehmigung von dem allgemeinen gesetzlichen Verbot erstrebte, Tiere ohne Betäubung zu schlachten (zu schächten).

§ 4 a Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung (Schächten). Eine Ausnahmegenehmigung darf erteilt werden, wenn es "erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.09.2000
- BVerwG 3 C 40.99 -

BVerwG: Mitgliedschaft in islamischem Regionalverband gibt keinen Anspruch auf Schächtgenehmigung

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Mitgliedschaft eines Muslims in der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) nicht die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten eines warmblütigen Tieres am Islamischen Opferfest rechtfertigt.

Das Tierschutzgesetz verbietet in § 4 a grundsätzlich das als Schächten bezeichnete Schlachten eines warmblütigen Tieres ohne vorherige Betäubung. Es erlaubt aber, eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot zu erteilen, sofern zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft ihren Angehörigen das Schächten vorschreiben. Der Kläger hatte eine solche Genehmigung für das Schächten eines... Lesen Sie mehr