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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Darmstadt“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Darmstadt, Beschluss vom 14.01.2020
- S 17 SO 191/19 ER -

Sozialgericht Darmstadt hält Leistungsausschluss für EU-Ausländer für verfassungswidrig

BVerfG soll Leistungsausschluss prüfen

Das SG Darmstadt hat dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der fast Leistungsausschluss bezüglich Sozialhilfe für EU-Ausländer im SGB XII mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

In Deutschland lebende EU-Ausländer, die nicht arbeiten und kein anderes Aufenthaltsrecht haben, erhalten kein Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV). Ende 2016 hat der Gesetzgeber auch für die Sozialhilfe einen entsprechenden Leistungsausschluss in das Gesetz aufgenommen (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII) und Sozialhilfel­eistungen in der Regel auf einen Monat begrenzt. EU-Ausländer, die gegen den Verlust ihres Aufenthaltsrechts vor dem Verwaltungsgericht klagen, sind damit während der Dauer des verwaltungs­gerichtlichen Klageverfahrens nahezu vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen. Ausländer aus Drittstaaten erhalten... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 07.08.2017
- S 8 KR 656/15 -

Aufnahmezeitpunkt in gesetzliche Krankenversicherung durch rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichts festlegbar

Bei Uneinigkeit über Zeitpunkt der Aufnahme in Krankenversicherung kann Sozialgericht Zeitpunkt festlegen

Besteht Streit über den Zeitpunkt der Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung, kann das Sozialgericht im Rahmen des Klageverfahrens den Zeitpunkt festlegen. In diesem Fall besteht eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Sozialgerichts. Dies hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Frau bei der AOK Baden-Württemberg gesetzlich krankenversichert. Sie wollte im April 2013 zur DAK wechseln und stellte diesbezüglich einen schriftlichen Antrag. Da sie die Aufnahme aber rückwirkend zum August 2012 begehrte, lehnte die DAK die Aufnahme ab. Denn zu diesem Zeitpunkt war die Frau noch bei der AOK versichert. Eine Kündigung der Mitgliedschaft... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 01.03.2018
- S 6 R 45/14 -

Rentenversicherung kann jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Konto­bevollmächtigten zurückverlangen

Empfänger der Rentenzahlungen zur Erstattung verpflichtet

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Rentenversicherung jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Konto­bevollmächtigten zurückverlangen kann.

Im zugrunde liegenden Fall zahlte die Rentenversicherung in Unkenntnis des Todes einer 2005 verstorbenen Rentnerin bis zum Jahr 2011 weiter Rente auf deren Konto. Es ergab sich eine Überzahlung von ca. 77.000 Euro. Den auf dem Konto noch vorhandenen Betrag erstattete die Bank zurück. Es verblieb aber ein offener Betrag von etwa 15.000 Euro, da nach dem Tod der Versicherten von dem Konto... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 01.04.2016
- S 13 KR 293/14 -

Anspruch auf Angleichung unterschiedlicher Brüste besteht nur bei entstellender Wirkung

Patientin hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Vergrößerung einer normal entwickelten Brust

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine Versicherte nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme für Angleichung unterschiedlicher Brüste hat, wenn die Behandlung aufgrund einer entstellenden Wirkung explizit notwendig ist. Zieht sich die Versicherte eine Krankheit vorsätzlich selbst zu, darf die Krankenkasse nach den gesetzlichen Vorschriften die Versicherten an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen.

Die 27 Jahre alte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt seit ihrer Pubertät an einer zu klein ausgebildeten rechten Brust. Die Beklagte erkannte an, dass es sich dabei um eine entstellende Störung handelte. Die Behandlung sollte in zwei Schritten erfolgen. Zunächst sollte die rechte Brust mit einem Expander im Vergleich zur linken Seite übergroß erweitert werden. In einem... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 29.01.2016
- S 3 U 182/13 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz bei verweigerter Identitäts­fest­stellung wegen Verdachts einer Schwarzfahrt

Tätlichkeit eines Polizisten gegenüber einem Arbeitnehmer kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Verweigert ein Arbeitnehmer bei einer Fahr­ausweis­kontrolle die Identitäts­fest­stellung und wird er daraufhin bei der Überstellung an die Polizei von einem Polizeibeamten verletzt, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.

Der 55 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde auf dem Heimweg von der Arbeit beim Busfahren kontrolliert. Nach Ansicht der Kontrolleurin hatte er keinen gültigen Fahrausweis. Sie informierte deswegen die Polizei. Als diese am Ende der Fahrt die Personalien des Klägers feststellen wollte, verweigerte er jegliche Angaben und zeigte seinen Personalausweis nicht vor.... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 31.03.2016
- S 20 AS 331/14 -

Hartz IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf höhere Leistungen

Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei massivem Untergewicht

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen keinen Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht, da Laktoseintoleranz zwar als eine Erkrankung anzusehen, die notwendige Krankenkost aber im Vergleich zur üblichen Ernährung nicht kostenaufwändiger ist.

Der 54 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht seit 2008 Hartz IV-Leistungen und beantragte im August 2013 zusätzliche Leistungen für laktosefreie Kost. Hierzu legte er ein Schreiben seines Hausarztes vor, wonach bei ihm eine Laktoseintoleranz bestehe. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Bei dieser weitverbreiteten Lebensmittelunverträglichkeit genüge es, milchzuckerhaltige... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012
- S 17 AS 416/10 -

Hartz IV: Keine Staatsgelder für den Aufbau eines Angebotes für Erotik- und Pornographie im Internet

Förderung eines Erotik-Live-TV-Magazins durch Jobcenter würde Grenze der Sittenwidrigkeit überschreiten

Ein Hartz-IV-Empfänger hat gegen den Grundsicherungsträger keinen Anspruch auf finanzielle Förderung eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet. Dies entschied das Sozialgericht Darmstadt.

Im zugrunde liegenden Streitfall beabsichtigte ein Mann aus dem Odenwald, im Internet ein Erotik-Live-Magazin zu betreiben, bei dem er bereits im ersten Jahr nach der Gründung täglich zwischen 70.000 und 150.000 Benutzer mit einem Gesamtumsatz zwischen über 150.000 Euro hatte erreichen wollen. Mit der Begründung, dass er dann nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen wäre,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012
- S 17 AS 416/10 -

Existenzgründungszuschuss: Keine Förderung durch das Jobcenter für pornografischen Erotik-Sender im Internet

Projekt verstößt gegen die guten Sitten

Ein Leistungsempfänger hat keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Starthilfe zur Gründung eines pornografischen Erotik-Senders im Internet. Ein solches Vorhaben verstößt gegen die guten Sitten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Darmstadt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Leistungsempfänger von Hartz-IV beantragte beim Jobcenter eine finanzielle Förderung zur Gründung eines pornografischen Erotik-Senders im Internet. Das Konzept sah vor, gegen Entgelt Erotik- und Pornografiedarbietungen zugänglich zu machen. Das Jobcenter lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Geschäftsidee nicht wirtschaftlich... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 29.07.2008
- S 3 U 27/07 -

SG Darmstadt: Snowmobil-Fahrt in Lappland nicht unfallversichert

Belohnungsreise stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar

Eine vom Arbeitgeber nur „verdienten“ Mitarbeitern angebotene Motivations- bzw. Incentive-Reise nach Lappland steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Darmstadt.

Ende April / Anfang Mai 2006 nahm die damals 33 Jahre alte Klägerin mit weiteren Kolleginnen und Kollegen an einer von ihrer Arbeitgeberin – einer IT-Firma in Darmstadt – angebotenen und finanzierten Reise nach Lappland / Finnland teil. Bei einer Fahrt als Beifahrerin auf einem Snowmobil im Rahmen einer dort angebotenen Outdooraktivität zog sich die Klägerin eine Verletzung an der Lendenwirbelsäule... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.01.2007
- S 19 AS 238/06 -

Hartz IV: Keine einmaligen Leistungen für Kontaktlinsen

Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, hat keinen Anspruch auf einmalige Beihilfe für die Anschaffung von Kontaktlinsen oder einer Brille. Das entschied das Sozialgericht Darmstadt.

Der Kläger beantragte die Erstattung von Kosten für bereits gekaufte Kontaktlinsen in Höhe von 220,00 €. Nach seiner Auffassung gehörten diese Sehhilfen zum notwendigen Lebensbedarf, den er nach 24-monatiger Arbeitslosigkeit aus eigenen Mitteln nicht befriedigen könne.Das Sozialgericht bestätigte mit seiner Entscheidung die ablehnenden Bescheide der ARGE Darmstadt und... Lesen Sie mehr