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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tagessatzhöhe“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.11.2023
- 1 BvR 52/23 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur Ermittlung seiner Einkommensverhältnisse in einem Strafverfahren
Durchsuchung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines verbeamteten Lehrers stattgegeben, die sich gegen eine Durchsuchungsanordnung richtet.
Der Beschwerdeführer ist verbeamteter Lehrer. Die Staatsanwaltschaft führte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung. Sie warf ihm vor, als Teilnehmer einer Kundgebung zwei dort eingesetzte Polizeibeamte als „Scheißkerle“ und „Prügelbullen“ bezeichnet zu haben. Der Beschwerdeführer nahm durch seinen Verteidiger zum Tatvorwurf Stellung und teilte unter anderem mit, „Beamter im aktiven Dienst“ zu sein. Nach Eingang der Stellungnahme ordnete das Amtsgericht im November 2021 die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers zur Ermittlung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Der Beschluss wurde im Januar... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.10.2023
- 202 StRR 76/23 -
Bei Festsetzung der Tageshöhe aufgrund Schätzung des Einkommens muss Schätzgrundlagen mitgeteilt werden
Bei fehlender Mitteilung ist Entscheidung angreifbar
Setzt das Gericht die Tagessatzhöhe auf Basis einer Schätzung des Einkommens des Täters fest, so muss es im Urteil die Schätzgrundlagen mitteilen. Tut es das nicht, so ist die Entscheidung angreifbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann von einem bayerischen Amtsgericht im März 2023 wegen fahrlässigen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt. Das Landgericht Würzburg hat die gegen die Höhe der Tagessatzes gerichtete Berufung des Angeklagten zurückgewiesen. Das Gericht schätzte das Nettoeinkommen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.07.2012
- III-1 VAs 62/12 -
Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen im Führungszeugnis bei weiteren derartigen eingetragenen Straftaten
Ausnahmeregelung des § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG gilt bei weiteren eingetragenen Straftaten nicht
Verurteilungen über Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen können entgegen von § 32 Abs. 2 Nr. 5a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Führungszeugnis aufgenommen werden, wenn weitere Straftaten eingetragen sind, selbst wenn diese ebenfalls Verurteilungen von Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen beinhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren im Bundeszentralregister für den Betroffenen zwei Verurteilungen von Geldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen eingetragen. Hintergrund dessen war zum einen eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und zum anderen ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da diese Verurteilungen in einem im Mai 2012 erteilten Führungszeugnis erschienen, beantragte der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17.06.2015
- 1 RVs 101/15 -
Tagessatzhöhe bei Asylbewerbern bemisst sich nach Höhe der baren und unbaren Zuwendungen
Feststellung "lebt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" unzureichend
Die Tagessatzhöhe bei einem straffällig gewordenen Asylbewerber bemisst sich unter anderem nach der Höhe der ihm zukommenden baren und unbaren Zuwendungen. Die Feststellung eines Amtsgerichts "lebt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" ist in diesem Zusammenhang unzureichend. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Asylbewerber vom Amtsgericht Köln wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 EUR verurteilt. Zu den Einkommensverhältnissen stellte das Gericht fest: "lebt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz". Der angeklagte Asylbewerber war mit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hann. Münden, Urteil vom 04.04.2014
- 4 Cs 43 Js 4382/14 -
Geldstrafe: Tagessatzhöhe von 10 Euro bei Empfängern von Arbeitslosengeld II
Anwendung des Nettoeinkommensprinzips gemäß § 40 Abs. 2 StGB führt bei einkommensschwachen Personen zu ungerechter Härte
Bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ist eine Tagessatzhöhe von 10 EUR angemessen. Demgegenüber kommt es nicht zur Anwendung des Nettoeinkommensprinzips gemäß § 40 Abs. 2 StGB, da dies bei einkommensschwachen Personen zu einer ungerechten Härte führen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hann. Münden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Hann. Münden über die Höhe der Geldstrafe für einen Angeklagten entscheiden, der mit seinem Arbeitslosengeld II und den Leistungen für Unterkunft und Heizung auf ein Nettoeinkommen von ca. 700 EUR kam.Das Amtsgericht Hann. Münden hielt eine Tagessatzhöhe von 10 EUR für angemessen,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.02.2012
- III-3 RVs 4/12 -
Bei einkommensschwachen Tätern kann die Senkung der Tagessätzhöhe im Rahmen einer Geldstrafe angemessen sein
Tagessatzhöhe von weniger als einem Dreißigstel des Monatseinkommens zulässig
Lebt ein Täter nahe am Existenzminimum, so kann die Senkung der Tagessatzhöhe angemessen sein. Übersteigt das Nettoeinkommen des Täters nicht oder nur unwesentlich das Existenzminimum, kommt eine Tagessatzhöhe von weniger als einem Dreißigstel des Monatseinkommens in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Täter im Juni 2011 vom Amtsgericht Bielefeld wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 EUR verurteilt. Da der Täter nahe am Existenzminimum lebte, hielt er die Geldstrafe für zu hoch. Er legte daher Berufung ein. Das Landgericht Bielefeld setzte daraufhin die Geldstrafe wegen des unerlaubten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014
- 1 Ss 18/14 -
Geldstrafe für Hartz-IV-Empfänger: Im Rahmen der Tagessatzhöhe bei Geldstrafen sind neben dem Regelbedarf auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen
Verbleib eines Existenzminimums von 70 % des Regelbedarfs muss sichergestellt werden
Wird ein Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe verurteilt, so ist bei der Berechnung der Tagessatzhöhe vom Regelbedarf zuzüglich der weiteren Leistungen, für Unterkunft und Heizung etwa, zu berücksichtigen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dem Leistungsempfänger ein Existenzminimum von 70 % des Regelbedarfs verbleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein ALG-II-Empfänger vom Amtsgericht Göttingen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt. Das Gericht legte der Tagessatzhöhe den monatlichen Regelbedarf sowie die Leistungen für Miete und Nebenkosten zugrunde. Der Täter hielt die Tagessatzhöhe jedoch für zu hoch und legte daher ein Rechtsmittel ein. Seiner... Lesen Sie mehr
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