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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überteuerung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016
- 1 RVs 210/16 -
Überteuerte Abrechnungen für Schlüsseldienstarbeiten gelten nicht immer als Wucher
Ausgesperrtsein allein als Zwangslage im Sinne des Strafgesetzes nicht ausreichend
Rechnet der Schlüsseldienst überteuert ab, so ist das nicht in jedem Fall als Wucher strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch eines Schlüsseldienstbetreibers. Ob die Rechnung des Schlüsseldienstes bezahlt werden muss, war in dem Verfahren nicht zu entscheiden.
Im zugrunde liegenden Verfahren war der Betreiber eines Schlüsseldienstes angeklagt. Dieser war von einem Mann gerufen worden, der sich an einem Samstagnachmittag versehentlich aus seiner Wohnung ausgeschlossen hatte. Nach nur einer Minute öffnete der Schlüsseldienst die Wohnungstür mit einer Plastikkarte. Hierfür rechnete er rund 320 Euro ab. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass die Arbeiten allenfalls einen Wert von 130 Euro gehabt hätten und klagte den Schlüsseldienstbetreiber wegen Wuchers gem. § 291 StGB an.Amts- und Landgericht hatten den Schlüsseldienstbetreiber vom Vorwurf des Wuchers freigesprochen. Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2015
- 5 StR 547/14 -
BGH: Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Betrugs
Keine Pflicht des Verkäufers zur Offenlegung des Kaufobjektwerts
Der Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen begründet nicht zwingend eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB. Ein Verkäufer ist bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers nicht verpflichtet, den Wert des Kaufobjekts offenzulegen. Dies gilt selbst dann, wenn er erheblich unter dem Kaufpreis liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Staatsanwaltschaft warf einem Immobilienverkäufer einen Betrug in mehreren Fällen vor. Ihm wurde vorgeworfen, dass er minderwertige Eigentumswohnungen überteuert an unerfahrene Privatpersonen verkauft habe.Das Landgericht Berlin verneinte eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB. Es habe aus... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2015
- 8 U 117/12 -
Pauschalpreisüberhöhung von rund 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme begründet keine Sittenwidrigkeit wegen Überteuerung
Bundesgerichtshof fordert absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %
Ist ein Pauschalpreis für eine Teilleistung im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme um rund 7,5 % überhöht, liegt keine sittenwidrige Überteuerung vor. Vielmehr verlangt der Bundesgerichtshof eine absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Baufirma mehrere Renovierungsarbeiten an einem Haus durchführen. Die Parteien schlossen dazu einen Detailpauschalpreisvertrag ab. Dieser sah für die Lieferung und Montage der Haustür einschließlich Sprechanlage und Demontage der bestehenden Haustüranlage ein Pauschalpreis von fast 19.000 Euro brutto vor. Die Summe des Gesamtauftrages betrug... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2014
- V ZR 249/12 -
Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers
Vorliegen eines groben Missverhältnisses bei Überteuerung von 90 %
Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall warf der Käufer einer Eigentumswohnung dem Verkäufer vor, dass der Kaufpreis von 118.000 EUR sittenwidrig überhöht gewesen sei. So habe der Verkäufer die Wohnung selbst für nur 53.000 EUR erworben. Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München sahen dies jedoch anders. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe zwar ein besonders... Lesen Sie mehr
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