die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.03.2019
- C-1763/17, C-297/17, C-318/17, C319/17 und C-438/17 -
Überstellung von Asylbewerbern in zuständigen Mitgliedsstaat nur bei extrem drohender Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unzulässig
Mängel im Sozialsystem des betreffenden Mitgliedstaats stellen nicht zwingend Risiko für erniedrigende Behandlung dar
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Asylbewerber in den Mitgliedstaat überstellt werden darf, der normalerweise für die Bearbeitung seines Antrags zuständig ist oder ihm bereits subsidiären Schutz gewährt hat. Es sei denn, er würde dort aufgrund der voraussichtlichen Lebensumstände der Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, in eine Lage extremer materieller Not versetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt. Mängel im Sozialsystem des betreffenden Mitgliedstaats erlauben für sich allein genommen nicht den Schluss, dass das Risiko einer solchen Behandlung besteht.
Die Rechtssache Jawo betrifft hauptsächlich die Frage, ob die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) es verbietet, dass eine internationalen Schutz beantragende Person gemäß der Dublin-III-Verordnung* in den Mitgliedstaat überstellt wird, der normalerweise für die Bearbeitung ihres Antrags zuständig ist, wenn sie dort aufgrund der voraussichtlichen Lebensumstände, die sie (im Fall der Gewährung internationalen Schutzes) als schutzberechtigte Person erwarten würden, einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren.Herr Abubacarr Jawo stammt aus Gambia... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2017
- 2 BvR 2259/17 -
Gerichte haben Pflicht zur Sachaufklärung bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen
Behörden und Gerichte müssen sich über Verhältnisse vor Ort informieren und geeignete Zusicherungen über Ausschluss von Folter und unmenschlicher Behandlung einholen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Gerichte das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzen, wenn sie trotz gewichtiger Anhaltspunkte nicht aufklären, ob einem Betroffenen im Falle der Abschiebung Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen. Es ist verfassungsrechtlich geboten, dass sich die zuständigen Behörden und Gerichte vor einer Rückführung in den Zielstaat über die dortigen Verhältnisse informieren und vor einer Abschiebung gegebenenfalls geeignete Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen, die Folter und unmenschliche Behandlung wirksam ausschließen. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung teilweise der Verfassungsbeschwerde eines wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilten türkischen Staatsangehörigen statt und verwies den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Verwaltungsgericht zurück.
Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger. Er wurde durch das Kammergericht Berlin im Jahr 2015 unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er sich salafistischen Kreisen angeschlossen und in Syrien der terroristischen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.05.2017
- 2 BvR 157/17 -
Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung nach Griechenland aufgrund unzureichender Sachaufklärung erfolgreich
Asylbewerbe würde aufgrund Ausschlusses von Sozialleistungen unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags und die Androhung der Abschiebung nach Griechenland richtete. Das Bundesverfassungsgericht verwies darauf, dass die fachgerichtliche Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat, jedenfalls wenn Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vorliegen und damit der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erschüttert ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen muss. Soweit entsprechende Informationen im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtschutzes geboten, Eilrechtsschutz zu gewähren.
Der syrische Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls reiste im Juli 2015 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte im Dezember 2015 einen Asylantrag. Im Rahmen einer Anhörung gab er an, ein bereits in Griechenland gestellter Asylantrag sei dort positiv beschieden worden. Allerdings habe er in Griechenland auf der Straße gelebt und keine Unterstützung vom griechischen Staat... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 10.10.2016
VG Trier zum Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber
Mutmaßlichen Oppositionsunterstützern kann wegen drohender menschenrechtswidriger Behandlung Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zustehen
Syrischen Asylbewerbern, die illegal aus Syrien ausgereist sind, sich länger im westlichen Ausland aufgehalten und einen Asylantrag gestellt haben, steht bei kumulativem Vorliegen dieser drei Voraussetzungen wegen drohender politischer Verfolgung im Falle der Rückkehr ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und hält damit nach eingehender Überprüfung der aktuellen Auskunftslage an seiner bisherigen Rechtsprechung zu Syrien fest.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass nach der aktuellsten Erkenntnislage für Personen, die aus Sicht der syrischen Sicherheitsbehörden verdächtig seien, die Opposition zu unterstützen, die konkrete Gefahr politisch motivierter menschenrechtswidriger Behandlung bestehe. Der syrische Staat nehme die vorgenannten Umstände zum Anlass, eine regierungsfeindliche... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.04.2016
- C-404/15 und C-659/15 -
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss bei drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aufgeschoben werden
Bei unmöglicher Beseitigung der Gefahr innerhalb einer angemessenen Frist muss Behörde über mögliche Beendigung des Übergabeverfahrens entscheiden
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht. Kann das Vorliegen einer solchen Gefahr nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeschlossen werden, muss die mit der Vollstreckung des Haftbefehls betraute Behörde darüber entscheiden, ob das Übergabeverfahren zu beenden ist. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
In der Rechtssache C-404/15 hat ein ungarischer Ermittlungsrichter gegen Herrn Pál Aranyosi, einen ungarischen Staatsangehörigen, zur Ermöglichung seiner strafrechtlichen Verfolgung wegen zwei Einbruchdiebstählen, die er in Ungarn begangen haben soll, zwei Europäische Haftbefehle erlassen.In der Rechtssache C-659/15 PPU hat ein rumänisches Gericht gegen Herrn Robert Cãldãraru... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 20.11.2015
- 842 Ls 383 Js 170071/15 -
Schleusung wie Viehtransport: Schlepper zu Freiheitsstrafe verurteilt
Transport der Flüchtlinge erfolgt unter unzumutbaren Bedingungen
Das Amtsgericht München hat einen 53-jährigen Schleuser wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der verurteilte Schleuser nahm am 10. Juli 2015 an der serbisch-ungarischen Grenze mindestens 16 irakische und iranische Flüchtlinge in seinem Kleintransporter mit rumänischem Kennzeichen auf und fuhr über Ungarn und Österreich nach Deutschland. Die Flüchtlinge hatten keine Pässe oder Ersatzpapiere und auch der Schleuser selbst, der türkischer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 05.08.2015
- 3 L 675/15 -
Rückführung eines syrischen Flüchtlings nach Ungarn gestoppt
Asylverfahren und Aufnahmebedingungen Ungarns weisen systematische Mängel auf
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung dem Eilantrag eines Flüchtlings aus Syrien stattgegeben und dessen Abschiebung nach Ungarn vorläufig ausgesetzt. Nach Auffassung des Gerichts stehen der auf der Grundlage der sogenannten Dublin-III-Verordnung angeordneten Abschiebung nach Ungarn systemische Mängel des dortigen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber entgegen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass angesichts der neuesten politischen Entwicklungen in Ungarn die ernstzunehmende Gefahr bestehe, dass Asylbewerber bei einer Überstellung nach Ungarn Gefahr liefen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne der Europäischen Konvention für Menschenrechte ausgesetzt zu sein. Ausgangspunkt für diese Annahme... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 04.11.2014
- 29217/12 -
EGMR zum Dubliner Übereinkommen: Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien nur bei Gewährleistung einer dem Kindesalter angemessenen Unterbringung sowie der gemeinsamen Familienunterbringung zulässig
Rückführung ohne Gewährleistung von individuellen Garantien verstößt gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Eine Familie darf nur dann entsprechend des Dubliner Übereinkommens nach Italien abgeschoben werden, wenn gewährleistet wird, dass die Kinder ihrem Alter angemessen untergebracht werden und die Familie gemeinsam untergebracht wird. Ohne eine solche Gewährleistung liegt ein Verstoß gegen das Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK) vor. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine afghanisches Ehepaar reiste mit ihren sechs minderjährigen Kinder im Juli 2011 über Italien in die Europäische Union ein. Nachdem sie versuchten in Österreich Asyl zu erhalten und die Behörden dies ablehnten, versuchten sie ihr Glück in der Schweiz. Die schweizer Behörden lehnte aber ebenfalls eine Entscheidung über den Asylantrag ab.... Lesen Sie mehr