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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkehrsbeeinträchtigungen“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2021
- 1 ME 42/21 -

Kita mit Kapazität von bis zu 95 Kindern bei ausreichenden Stellplätzen in allgemeinem Wohngebiet zulässig

Keine unzumutbare Verkehrs­beeinträchtigung

Eine Kinder­tages­einrichtung mit einer Kapazität von bis zu 95 Kindern ist in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig, wenn ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Eine unzumutbare Verkehrs­beeinträchtigung liegt dann nicht vor. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging in Niedersachsen im Jahr 2021 der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte vor. Die Kita sollte in einem allgemeinen Wohngebiet liegen und bis zu 95 Kinder aufnehmen können. Durch mehrere Maßnahmen war zudem sichergestellt, dass bis zu 40 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsarm vorhanden sein sollten. Der Grundstückseigentümer sah dennoch die Gefahr einer unzumutbaren Verkehrsbeeinträchtigung. Es sei nicht nur mit dem An- und Abfahrtsverkehr der Eltern zu rechnen, sondern auch mit zusätzlichem Lieferverkehr für die Versorgung der Kinder und An- und Abfahrten der Betreuer.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 24.06.2021
- 2 C 215/19 -

OVG weist Normen­kontroll­antrag gegen Bebauung des ehemaligen Citroen-Geländes in Saarbrücken zurück

Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials durch den Stadtrat nicht zu beanstanden

Das Obe­rverwaltungs­gericht des Saarlandes hat einen Normen­kontroll­antrag von Anwohnern des ehemaligen Citroen-Geländes in der Saarbrücker Innenstadt zurückgewiesen.

Sie haben sich gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken gewandt, mit dem die planungsrechtliche Grundlage für die Schaffung von Wohnraum sowie Büro- und Dienstleistungsflächen und einer Tiefgarage auf dem Gelände der ehemaligen Citroen-Niederlassung an der Großherzog-Friedrich-Straße geschaffen werden soll. Die Antragsteller haben unter anderem eine... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2008
- 8 K 2636/06 -

"Reibungsloser Verkehr": Sex-Shop darf kein Zusatzschild auf einem Hinweisschild an einer Bundesautobahn anbringen

Hinweise auf einen Erotic Store sind nach § 33 Abs. 1 StVO nicht genehmigungsfähig

Damit die Verkehrssicherheit durch unnötige Ablenkung nicht gefährdet wird, beschränkt die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeiten der Beschilderung an Autobahnen. So soll nur auf Dienstleistungen hingewiesen werden, die der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung der Verkehrsteilnehmer dienen. Hierzu zählen insbesondere die gastronomische, sanitäre und technische Versorgung sowie Dienstleistungen rund um das Fahrzeug, nicht aber das Angebot eines Erotic Stores. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.

Im vorliegenden Fall klagte der Betreiber eines Autohofs auf die Genehmigung zur Anbringung von Zusatzschildern auf Hinweisschildern an einer Bundesautobahn. Konkret ging es um Schilder, die auf einen Erotic Store hinweisen sollten, der sich auf dem Autohof eingemietet hatte. Die Genehmigung für Hinweise auf die Unternehmen Esso, Mc Donalds und Segafredo wurden hingegen genehmigt. In... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.07.1998
- 10 U 24/98 -

Pkw-Führer haftet bei Fenstersturz eines Mitfahrers mit

Mitfahrer aus geöffnetem Fenster gefallen / Fahrzeuginsassen fallen in den Schutzbereich des Fahrers

Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt wird. Sieht sich der Fahrer eines Pkw durch das Verhalten der Mitfahrer behindert oder bemerkt er, dass sich diese durch un­vorschriftsmäßiges Verhalten selbst oder andere gefährden, muss er die Fahrt verweigern oder abbrechen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein 19-Jähriger so weit aus dem Fenster eines fahrenden Pkw gelehnt, dass er herausstürzte und sich folgenschwere Verletzungen zuzog. Er erlitt aufgrund des Unfalls multiple Prellungen und Schürfungen, eine Gehirnerschütterung, eine schwere traumatische Schädigung der Netzhaut im rechten Auge sowie eine Einblutung im linken Innenohr mit leichter Hörminderung.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2010
- 1 S 2493/10 -

VGH Baden-Württemberg erlaubt Demonstration gegen Stuttgart 21 vor Hauptbahnhof - trotz Verkehrsbeeinträchtigungen

Versammlungsinteresse überwiegt Interesse an Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen

Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) und gab damit in einem Eilverfahren der Beschwerde eines Sprechers des Aktionsbündnisses (Antragsteller) gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart statt.

Der Antragsteller hatte für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 für Samstag, 30. Oktober 2010, in der Zeit von 15 Uhr bis ca. 16.30 Uhr eine Versammlung mit Kundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz angemeldet. Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagte die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes im Wesentlichen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Als Alternativstandorte benannte sie die Mittleren... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2010
- 5 K 4417/10 -

VG Stuttgart untersagt Demonstration gegen "Stuttgart 21" vor dem Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) aus Gründen der Verkehrsbeeinträchtigung

Öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs überwiegt Versammlungsinteresse

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart zu Recht eine Versammlung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 am 30. Oktober 2010 auf dem Arnulf-Klett-Platz in Stuttgart untersagt hat.

Der Antragsteller hatte für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 für Samstag, 30. Oktober 2010, in der Zeit von 15 Uhr bis ca. 16.30 Uhr eine Versammlung mit Kundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz angemeldet. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit Bescheid vom 26. Oktober 2010 die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes für die Versammlung nicht gestattet. Als Alternativstandorte benannte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2007
- VG 11 A 224.07 -

Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest auf der Straße des 17. Juni ist öffentliche Versammlung

Das Verwaltungsgeircht Berlin hat entschieden, dass eine Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest, die auf der Straße des 17. Juni geplant ist, eine öffentliche Versammlung ist.

Der Antragsteller ist eine Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland. Er beabsichtigt, am 17. März 2007 zwei Aufzüge zum Thema „Newroz - Fest des Friedens, der Freiheit und der Völkerverständigung“ mit anschließender Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor durchzuführen.Am 9. März 2007 lehnte die Straßenverkehrsbehörde eine von ihr für notwendig erachtete Sondernutzungserlaubnis... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2006
- 5 S 1774/06 -

Obstverkauf nahe Bundesstraße vorläufig weiter gestattet

Kein enger räumlicher Zusammenhang zwischen dem Warenverkauf und der Straße

Ein Landwirt aus Friedrichshafen (Bodensee) darf vorerst weiter seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse vom Feld aus verkaufen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ordnete im Beschwerdeverfahren - unter Abänderung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Landwirts gegen eine behördliche Verbotsverfügung an.

Die Stadt Friedrichshafen hatte dem Landwirt (Antragsteller) untersagt, auf seinem Grundstück Waren aller Art, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, zum Verkauf anzubieten und entlang der etwa 100 m von seinem Verkaufsstand entfernten B 31 dafür zu werben. Weiter wurde er aufgefordert, sämtliche mobilen Verkaufsstände und Werbeschilder von seinem Grundstück zu entfernen. Den... Lesen Sie mehr