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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 05.10.2011
- 13 C 197/11 -
Mieter haftet für Schäden aufgrund eines verstopften Balkon-Abflusses
Ordnungsgemäßer Abfluss steht im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Mieters
Verstopft der Abfluss auf dem Balkon eines Mieters und kommt es infolge dessen zu einem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung, so haftet der Mieter für die eingetretenen Schäden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete die Klägerin eine Wohnung im Obergeschoss an die Beklagte. Die Beklagte war für acht Wochen in ihre Wohnung nicht anwesend. Eine Freundin sollte währenddessen die Wohnung hüten. In dieser Zeit drang Wasser vom Balkon der von der Beklagten angemieteten Wohnung in das Wohnzimmer der darunter liegenden Wohnung. Die Klägerin behauptete, dass der Abfluss des Balkons vereist war und dies dazu führte, dass vom Balkon aus Wasser in die darunter liegende Wohnung eindrang. Die Beklagte bestritt dies. Das Wasser hatte die Decken und Wände des Wohn- und Schlafzimmers durchfeuchtet. Des Weiteren hatten sich im Wand- und... Lesen Sie mehr
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