die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wettvermittlungsstelle“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 06.11.2024
- 4 A 2279/22 -
Keine Wettvermittlungsstellen in der Nähe von Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen in NRW rechtens
Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung, nach der Wettvermittlungsstellen regelmäßig einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten müssen, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Die Klägerin betreibt in Köln eine Wettvermittlungsstelle, für die sie die Erteilung einer Erlaubnis begehrt. Im Umkreis von 50 Metern um die Wettvermittlungsstelle befinden sich zwei Grundschulen, im Umkreis von 165 Metern zudem drei weitere öffentliche Schulen, sowie ein Jugendtreff. In der Wettvermittlungsstelle werden seit 2011 in unterschiedlichen Vertriebsformen Sportwetten vermittelt, gegenwärtig durch die auf Malta ansässige Beigeladene, einer Veranstalterin von Sportwetten. Das VG Köln hatte die gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage auf Erteilung der Erlaubnis abgewiesen.Das OVG hat die Berufungen zurückgewiesen.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Entscheidung vom 05.11.2024
- 10 LC 13/24 und 10 LC 14/24 -
Kein Anspruch auf eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule
Abstandsregelung verfassungs- und unionsrechtlich unbedenklich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufungen einer Wettveranstalterin und der Betreiberin einer Wettvermittlungsstelle in Hannover gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, mit der dieses die Klagen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb der Wettvermittlungsstelle abgewiesen hatte, zurückgewiesen.
§ 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes sieht für Sportwettvermittlungsstellen einen Abstand von mindestens 200 m zu Einrichtungen und Orten vor, die vorwiegend und regelmäßig von Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder pädagogische Kräfte aufgesucht werden. Die Sportwettvermittlungsstelle, für die die Klägerinnen eine Erlaubnis... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 16.09.2024
- 4 K 2658/23.GI u.a. -
Kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter
Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit durch Nebenbestimmungen im Rahmen der Erlaubnis gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteilen mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der Wettvermittler vor Ort eine glücksspielrechtliche Erlaubnis einzuholen hat.
Die in Malta ansässigen Kläger beantragten für verschiedene Wettvermittlungsstellen in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill und Wetterau jeweils die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle. Die Vermittlung selbst erfolgt jeweils durch deutsche Firmen. Die Erlaubnis wurde mit mehreren Nebenbestimmungen erteilt. Gerichtlich wandten sich die Kläger gegen einige der Nebenbestimmungen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2023
- 6 B 10622/23.OVG -
Glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen europarechtlich unbedenklich
Abstandsgebot ist effektives Mittel zur Suchtbekämpfung
Die Regelung im Landesglücksspielgesetz, wonach Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten müssen, ist mit Unionsrecht vereinbar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.
Die Antragstellerin möchte in Zweibrücken eine Wettvermittlungsstelle weiterbetreiben. Ihren Antrag auf Verlängerung der ihr befristet erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnis lehnte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit der Begründung ab, dass der gesetzliche Mindestabstand zu einer Nachhilfeeinrichtung, die auch von Minderjährigen besucht werde, nicht eingehalten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2023
- 4 K 468/21 -
Berliner Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten
Mindestabstandsregelung mit höherrangigem Recht vereinbar
Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden
Nach dem Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag müssen Wettvermittlungsstellen im Land Berlin einen Mindestabstand von 500 Metern (kürzester Fußweg) zu "erlaubten Spielhallen" einhalten. Unter Berufung auf diese Vorschrift hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ab dem Jahr 2022 zahlreiche Anträge verschiedener Wettveranstalter zum Betrieb von... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2023
- 3 K 3201/21 und 3 K 3202/21 -
Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhalten
Erteilung einer Betriebserlaubnis für Wettvermittlungsstellen setzt Mindestabstände von 350 m Schulen und Einrichtungen für Minderjährige voraus
Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Für den Betrieb einer stationären Wettvermittlungsstelle bedarf es einer Erlaubnis. Gesetzlich vorgesehen ist in Nordrhein-Westfalen zudem, dass Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2023
- 1 S 5/23 -
Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstandregelungen zu Spielhallen und Schulen einhalten
Früheres Nichteinschreiten begründet keinen Vertrauensschutz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen (500 m) bzw. zu Schulen (200 m) nicht einhalten, vorerst schließen müssen.
Seit Ende 2020 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten im Internet und über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Nach dem im Land Berlin geltenden Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist es Sache der Wettveranstalter, die zusätzlich für einen konkreten Standort erforderliche Erlaubnis für den jeweiligen Wettvermittler zu beantragen.... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2023
- 23 Cs 22.2677 -
Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen voraussichtlich unionsrechtswidrig
Fehlendes entsprechenden Gebots für Spielhallen stellt Verletzung der Dienstleistungsfreiheit dar
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen von 250 Metern vorsieht, für voraussichtlich unionsrechtswidrig erachtet und der Beschwerde eines Passauer Wettvermittlungsunternehmens stattgegeben.
Dem Unternehmen wurde von der Regierung von Niederbayern sofort vollziehbar untersagt, eine Wettvermittlungsstelle in circa 65 Metern Entfernung zu einer weiterführenden Schule in Passau zu betreiben. Begründet wurde die Untersagung mit einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand von 250 Metern zu Schulen und anderen ähnlichen Einrichtungen... Lesen Sie mehr