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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zwischenablesung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.09.2019
- 6 C 1738/19 -

Nutzerwechselgebühr wegen Zwischenablesung nicht umlagefähig

Vorliegen nicht umlagefähiger Verwaltungskosten

Die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Denn solche Kosten stellen nicht umlagefähige Verwaltungskosten dar. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Kosten für die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung zahlen. Der Vermieter verwies insofern auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Mieterin die Nutzerwechselgebühr zu zahlen habe. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Münster entschied gegen den Vermieter. Ein Anspruch auf Zahlung der Nutzerwechselgebühr bestehe nicht. Die Regelung im Mietvertrag sei gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.Die Kosten für die Nutzerwechselgebühr aufgrund einer Zwischenablesung... Lesen Sie mehr

Landgericht Leipzig, Urteil vom 05.09.2019
- 8 O 1620/18 -

Klausel in Wohnraummietvertrag zur Tragung von Kosten einer Zwischenablesung anlässlich eines Mietverhältnisendes unzulässig

Unwirksamkeit der Klausel wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter

Regelt eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, dass der Mieter die Kosten einer Zwischenablesung anlässlich des Endes des Mietverhältnisses zu tragen hat, ist sie wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen eine Vermieterin, weil diese in ihren vorformulierten Wohnraummietverträgen eine Klausel verwendete, die nach Ansicht des Vereins unzulässig sei. Nach der Klausel musste ein Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses während einer laufenden Abrechnungsperiode die Kosten einer Zwischenablesung der Verbrauchserfassungsgeräte tragen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2007
- VIII ZR 19/07 -

BGH: Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr"

Kosten für Zwischenablesung muss Vermieter tragen

Bei den Kosten des Nutzerwechsels handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um - nicht umlagefähige - Kosten der Verwaltung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten eine "Nutzerwechselgebühr" verlangen kann.Die Beklagte war bis zum 31. Juli 2003 Mieterin einer... Lesen Sie mehr

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Landgericht Görlitz, Urteil vom 15.12.2006
- 2 S 39/06 -

Vermieter muss Kosten für Zwischenablesung tragen

Kosten für Zwischenablesung fallen in den Risikobereich des Vermieters

Ein Vermieter darf die Kosten einer Zwischenablesung für Geräte zur Verkaufserfassung für Wärme und Warmwasser nicht als Betriebskosten oder in Form einer sog. "Nutzerwechselgebühr" auf den Mieter umlegen. Dies hat das Landgericht Görlitz entschieden.

Im Fall stritten eine Mieterin und ein Vermieter darum, ob der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung von Geräten zur Verbrauchserfassung für Wärme und Warmwasser als Betriebskosten oder in Form einer "Nutzerwechselgebühr" auf den Mieter umlegen kann. Die Mieterin bewohnte eine Wohnung in Görlitz. Das Mietverhältnis endete am 31.07.2003. Mit der Betriebskostenabrechnung vom 19.05.2004... Lesen Sie mehr