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Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 30.06.1998
- 2 C 109/97-10 -
Grüne Haare: Minderung des Reisepreises um 10 % bei Verfärbung der Haare durch Poolwasser
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Verfärben sich die blonden Haare einer Reisenden als Folge des Chlorzusatzes im Hotelpool grün, so begründet dies eine Reisepreisminderung um 10 %. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall buchte die Klägerin bei der Beklagten eine Reise nach Mallorca mit Unterbringung in einem Hotel. Durch das Chlor im Poolwasser verfärbten sich die blonden
Reisepreisminderung unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Tochter
Das Amtsgericht Bad Homburg entschied, das eine Minderung von 10 % wegen der Grünverfärbung der
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Nach Auffassung des Amtsgerichts bestand der Schmerzensgeldanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB nicht. Weder war der Hotelier Verrichtungsgehilfe der Beklagten noch war der Tatbestand einer unerlaubten Handlung durch die Beklagte erfüllt worden.
Darüber hinaus sah das Amtsgericht in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2012
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 56/rb)
- Reisender hat keinen Anspruch auf Reisepreisminderung oder Schmerzensgeld nach Sturz auf nassem Boden im Hotelbadezimmer
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: 274 C 34308/08]) - "Unhöfliches Personal" und "verschmutzte Zimmer" - pauschal geäußerte Reisemängel begründen keinen Anspruch auf Reisepreisminderung
(Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 01.10.2008
[Aktenzeichen: 27 C 1039/08]) - Käfer- und Fliegenplage stellen keinen Grund für Reisepreisminderung dar
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008
[Aktenzeichen: 134 C 419/07])
Jahrgang: 1999, Seite: 56 NJW-RR 1999, 56
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Dokument-Nr. 14362
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