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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2009
- 30 C 3125/08-47 -
Kein Anspruch auf DVD-Player zu 1 Cent - Falscher Preis im Online-Shop
Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen
Kunden haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Kauf eines Geräts, das mit einem offensichtlich falschen Preis ausgezeichnet wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Onlineshop DVD-Player der Marke Grundig für 0,01 EUR angeboten. Die (spätere) Klägerin sah das Angebot und schlug zugleich zu: Sie legte 10 Stück zum Preis von 10 Cent in ihren Warenkorb. Das System des Onlineshops prüfte die Verfügbarkeit der Geräte und Bingo, 10 Geräte waren verfügbar. Die Käuferin setzte den Kaufvorgang fort. Per E-Mail wurde ihr schließlich der Einkauf vom Onlineshop bestätigt. Eine Woche später bestellte sie auf die gleiche Weise 30 DVD-Spieler. Die Player wurden aber nie geliefert. Der Shopbetreiber erklärte die
Richter: Kein Kaufvertrag zustande gekommen
Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main verlangte die Internetkäuferin die Lieferung der DVD-Player zum angegebenen Preis. Das Gericht wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die 40 DVD-Player zu einem Gesamtpreis von 40 Cent, da ein entsprechender
Verfügbarkeitsprüfung führt nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages
Die interne Verfügbarkeitsprüfung des Systems stelle keine rechtsverbindliche Annahmeerklärung dar. Vielmehr sei die Verfügbarkeitsprüfung nur eine Art Vorabservice. Ein Verbraucher könne nicht im Ernst davon ausgehen, dass irgendjemand fabrikneue DVD-Spieler zum Preis von 1 Cent veräußere.
Auch Kaufbestätigung führt nicht zu verbindlichem Kaufvertrag
Auch aufgrund der schriftlichen Kaufbestätigung sei es nicht zu einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei eBay nicht rechtmäßig
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.06.2009
[Aktenzeichen: 5 U 429/09]) - Ebay: Verkäufer kann bei Schreibfehler im Ebay-Angebot den Kaufvertrag anfechten
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.09.2006
[Aktenzeichen: 4 U 25/06])
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Dokument-Nr. 8283
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