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Landgericht Leipzig, Urteil vom 12.05.2020
- 02 S 401/19 -
Kündigung mehr als 1 ½ Jahre nach verspäteten Mietzahlungen unwirksam
Vermieter muss zeitnah nach Vertragsverstößen Kündigung aussprechen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eine außerordentliche und ordentliche Kündigung auf verspätete Mietzahlungen zu stützen, wenn diese mehr als 1 ½ Jahre zurückliegen. Bei Vertragsverstößen muss die Kündigung zeitnah ausgesprochen werden. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 hatte ein Wohnungsmieter in Leipzig teilweise seine Miete verspätet gezahlt. Im Februar 2019 nahm dies der Vermieter zum Anlass eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Leipzig bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die außerordentliche und ordentliche
Pflicht zum Ausspruch einer zeitnahen Kündigung
Zwar könne eine wiederholte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2020
Quelle: Landgericht Leipzig, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 11.10.2019
[Aktenzeichen: 167 C 2327/19]
- Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund zu kurzem Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung
(Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 23.10.2015
[Aktenzeichen: 65 S 239/15]) - Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit zu
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.09.2015
[Aktenzeichen: 9 C 79/15]) - Kein Kündigungsrecht bei langjähriger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.12.2021
[Aktenzeichen: 67 S 158/21])
Jahrgang: 2020, Seite: 1190 GE 2020, 1190
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Dokument-Nr. 29295
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