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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.01.2013
1 StR 596/12 -

Urteil gegen Fußball-Profi wegen schwerer Brandstiftung rechtskräftig

BGH verwirft Revision gegen Urteil des LG München I

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Profi-Fußballspielers wegen schwerer Brandstiftung für rechtskräftig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht München I den Angeklagten, einen Fußball-Profi, wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Angeklagter entzündet Einrichtungsgegenstände in mehreren Räumen des Haupthauses und der Einliegerwohnung

Dieser bewohnte nach den landgerichtlichen Feststellungen mit seiner Ehefrau und drei Kindern ein gemietetes Einfamilienhaus in München-Grünwald. In der Nacht auf den 20. September 2011 entzündete der Angeklagte kurz nach Mitternacht - möglicherweise unter Einsatz eines Brandbeschleunigers - Einrichtungsgegenstände in mehreren Räumen des Haupthauses und der Einliegerwohnung. Der Brand breitete sich aus und griff nahezu auf das gesamte Gebäude über. Der durch das Brandgeschehen verursachte Sachschaden am Gebäude, das wegen der nicht mehr sanierungsfähigen Schäden abgerissen werden musste, belief sich auf ca. 900.000 Euro.

Angeklagter befand sich eventuell in Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit

Der Angeklagte war bei der Begehung der Tat erheblich alkoholisiert. Deshalb und infolge seiner durch langwierige Verletzungen und Unstimmigkeiten in der Familie bedingten schwierigen persönlichen Situation befand er sich nicht ausschließbar in einem Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB).

BGH verwirft Revision als unbegründet

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht München I, Urteil vom 04.07.2012
    [Aktenzeichen: 12 KLs 264 Js 193150/11]
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Dokument-Nr.: 15134 Dokument-Nr. 15134

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