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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.01.2004
- 1 BvR 994/98 -
Zwölf Vornamen für ein Kind sind zu viel
Standesämter und Gerichte dürfen Anzahl der Vornamen beschränken
Will ein Elternteil seinem Kind zwölf Vornamen geben, so dürfen sowohl die Standesämter als auch die Gerichte die Anzahl der Namen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise beschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine Mutter ihrem neugeborenen Sohn folgende zwölf
Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen die Mutter. Die Mutter sei durch die angegriffenen Entscheidungen weder in ihrem
Elternrecht wurde nicht verletzt
Die Mutter sei nicht in ihrem
Beeinträchtigung des Kindeswohls lag vor
Die Annahme einer
Kein Eingriff in das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
Das Bundesverfassungsgericht führte schließlich aus, dass die Mutter auch nicht in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG verletzt worden sei. Denn das Recht, seinem Kind einen Namen zu geben, sei Eltern grundsätzlich im Rahmen ihres Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG eingeräumt worden. Die Namenswahl diene demgegenüber grundsätzlich nicht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1998
[Aktenzeichen: 3 Wx 90/98]
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens „Anderson“
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2005
[Aktenzeichen: 1 BvR 691/03]) - KG Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.06.2009
[Aktenzeichen: 1 W 93/07]) - Mädchen darf „Emelie-Extra“ heißen
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2003
[Aktenzeichen: 2 W 110/03])
Jahrgang: 2004, Seite: 522 FamRZ 2004, 522 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 634 MDR 2004, 634 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 1586 NJW 2004, 1586
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Dokument-Nr. 12473
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