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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2012
- 3 B 11.8 -
Sturz einer Beamtin in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage stellt keinen Arbeitsunfall dar
Unberechtigt genutzte Garage gehört nicht zum dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsweg
Grundsätzlich sind Beamte auf ihrem Weg von der Arbeit nach Hause noch von der staatlichen Dienstunfallfürsorge geschützt. Stürzt eine Beamtin jedoch in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrer eigenen Wohnung liegt, stellt keinen dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsunfall dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine
Beamtin sieht in Parkhausfläche dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsweg
Die
Privates Großparkhaus nicht mit öffentlichem Parkhaus gleichzusetzen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah dies jedoch anders. Ein so großes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 13309
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