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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011
- 2 W 92/11 -
300,- Euro Streitwert für Unterlassungsanspruch gegen unbefugtes Verwenden eines Fotos im Rahmen eines privaten eBay-Verkaufs
Streitwertbemessung im Rahmen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs richtet sich nach der Lizenzanalogie
Der Streitwert für einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des unbefugten Verwendens eines Fotos im Rahmen eines privaten eBay-Verkaufs bemisst sich unter Zugrundelegung der Lizenzanalogie auf 300 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Kläger einen
Streitwert war zu hoch
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zu Gunsten des Beklagten. Ein Streitwert von 6.000 € für den
Lizenzsatz war mit 150 € bemessen
Der Kläger hatte hier den Lizenzsatz für das verwendete Bild mit 150 € bemessen. Dieser Betrag sei daher Ausgangspunkt für die Berechnung des Streitwerts gewesen. Da aber mit dem
Keine Streitwerterhöhung
Die lange Laufzeit des Urheberrechts habe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch nicht streitwerterhöhend ausgewirkt. Die Nutzung des
Streitwerterhöhung nicht im Interesse des Klägers
Weiterhin sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu beachten gewesen, dass ein erhöhter Streitwert nicht im Interesse des Klägers gelegen habe. Die Notwendigkeit der vorgerichtlichen Abmahnung des Verletzten verbunden mit der Kostendeckelung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG führe nämlich dazu, dass der Urheber einen Teil seiner Abmahnkosten selbst zu tragen habe. Darüber hinaus werde der Urheber, der sich für eine Klage entscheide, immer zu bedenken haben, dass er selbst im Fall des Obsiegens, die von ihm verauslagten Kosten nicht in jedem Fall erfolgreich beitreiben könne. Es bestehe daher ein erhöhtes Kostenrisiko für den Kläger, welches seine Rechtsverfolgung im Falle von Urheberrechtsverstößen erschwere.
Streitwert insgesamt 600,- €
Den Streitwert setzt das Gericht auf insgesamt 600,- € fest, wobei 300,- € auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 93 GRUR-RR 2012, 93 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2012, Seite: 597 WRP 2012, 597 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2012, Seite: 144 ZUM 2012, 144
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Dokument-Nr. 15068
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