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Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2012
- S 26 R 1670/12 ER -
Ohne verbindlichen Tarifvertrag keine durchsetzbare Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben auf Grundlage des Tariflohns
Höhe des (rechtmäßigen) Gehaltes muss feststehen, damit die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsabgaben nachfordern darf
Dem Eilantrag eines Fastfoodunternehmens gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist stattzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland darf vor Feststellung der (rechtmäßigen) Höhe des Gehaltes keine Sozialversicherungsabgaben nachfordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Rentenversicherung hatte gegenüber dem Betreiber einer
Klärung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages notwendig
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die
Risiko der Insolvenz gebietet Vollstreckung der Forderung
Solange die (rechtmäßige) Höhe des Gehaltes nicht abschließend feststehe, seien auch die darauf zu entrichtenden Sozialversicherungsabgaben nicht wirksam nachzufordern. Das Risiko, den Franchisenehmer mit möglicherweise ungerechtfertigten Nachforderungen zu belasten und schlimmstenfalls gar in die Insolvenz zu treiben, gebiete es, die Forderung der Rentenversicherung zunächst nicht zu vollstrecken.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2013
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15334
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