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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013
- L 6 AS 194/13 B, L 6 AS 195/13 B -
Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur
Wiedereinsetzung zur Heilung einer versäumten Frist bei rechtzeitigem Hinweis des Gerichts auf Formfehler nicht möglich
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt auch dann nicht den Formerfordernissen für eine Beschwerdeeinlegung, wenn die Beschwerdeschrift mit eingescannter Unterschrift als Anhang beigefügt und vom Gericht noch innerhalb der Beschwerdefrist ausgedruckt worden ist. Eine Wiedereinsetzung zur Heilung der versäumten Frist ist nicht möglich, wenn der Beschwerdeführer aus Gründen, für die er selbst verantwortlich ist, einen rechtzeitig vor Ablauf der Frist durch das Gericht abgesandten Hinweis nicht zur Kenntnis nimmt, dass die Beschwerde nicht formgerecht eingelegt wurde. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung gilt sinngemäß auch für andere Rechtsmittel zum Landessozialgericht, etwa für Berufungen.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Streitfalls war bereits in der Rechtsmittelbelehrung des Sozialgerichts darauf hingewiesen worden, dass eine Beschwerde, wenn sie in elektronischer Form eingelegt werden soll, eine qualifizierte digitale
Gericht verweist auf mögliche Unwirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung aufgrund der gewählten Form
Der Beschwerdeführer beachtete diese Hinweise nicht und übermittelte am Tag vor dem Fristablauf - einem Sonntag - eine
Gericht verneint unverschuldetes Fristversäumnis
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat bei dieser Konstellation eine unverschuldete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Klageerhebung per E-Mail ohne elektronische Signatur zwar nicht formgerecht, aber Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012
[Aktenzeichen: 6 K 1736/10]) - BFH: Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur kann unwirksam sein
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.07.2011
[Aktenzeichen: VII R 30/10])
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Dokument-Nr. 16221
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