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Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 03.12.2013
- S 9 KR 4030/13 ER -
Vorläufig kein mobil einzusetzender Flüssigsauerstoff für Raucher
Bestehende Explosionsgefahr bei gleichzeitiger Verwendung des Flüssigsauerstoffsystems und Feuer
Ein Raucher, der aufgrund zu geringen Sauerstoffgehalts im Blut unter einer chronischen Lungenerkrankung leidet, hat vorläufig keinen Anspruch auf ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 66jährige W.S. raucht seit seinem 14. Lebensjahr - derzeit täglich noch ca. zehn
Krankenkasse gewährte Versorgung mit mobil nutzbarem Flüssigsauerstoffsystem für zwei Monate
Seinem Antrag, ihn mit einem auch mobil nutzbaren
Mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem für Kläger nicht geeignet
Der hiergegen gerichtete Eilantrag mit dem Ziel, ihn vorläufig bis zur Entscheidung über seine Klage mit mobil einzusetzendem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 17526
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