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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.05.2014
- VG 3 L 215.14 -
Schulpflicht gilt auch für lediglich geduldete minderjährige Ausländer
Jeder junge Mensch hat Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung
Minderjährige Ausländer, die nur geduldet sind, unterliegen im Land Berlin auch dann der Schulpflicht, wenn sie noch keine Schule besucht haben. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 17-jährige Antragsteller ist
Recht auf Bildung und Erziehung ist nicht von voraussichtlichem Erreichen eines konkreten Schulabschlusses in bestimmtem Zeitraum abhängig
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte nun die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- OVG: Teilnahme an Klassenfahrt in die Türkei für Schüler mit geduldetem Aufenthalt muss ermöglicht werden
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 10.03.2010
[Aktenzeichen: 1 B 60/10]) - Integration setzt regelmäßigen Schulbesuch voraus
(Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 27.08.2008
[Aktenzeichen: 1 A 78/08])
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Dokument-Nr. 18275
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